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Gemeinde Memmelsdorf

In der Übersicht

Nachstehend finden Sie weitere Informationen:

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird von der Gemeinde Memmelsdorf als Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße.

Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO).

Antragstellung

  • Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (PDF-Datei) ist mittels unseres Antragsformulars rechtzeitig, jedoch min. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Davon kann nur dann abgewichen werden, wenn die Maßnahme der Abwendung von Gefahren und Gefährdungen für Leib und Leben dient.
  • Soweit der Verkehrsraum zudem für das Abstellen von Mulden, Kränen, Gerüsten, etc. genutzt wird, ist zusätzlich ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
  • Dem Antrag ist ein dem Einzelfall entsprechend angepasster Verkehrszeichenplan beizulegen
  • Mit den neuen RSA 21 muss nun auch im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung ein Schulungsnachweis nach MVAS vorliegen. Das Zertifikat soll nicht älter als 5 Jahre sein und ist bereits bei Antragstellung vorzulegen. Über ein mögliches Absehen von der Vorlage des Schulungsnachweises bei "Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen" entscheidet die Straßenverkehrsbehörde in eigenem Ermessen.

Die Anträge können auch gerne mit sämtlichen Unterlagen per E-Mail eingereicht werden.

Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen

teilweise bis halbseitige Sperrung, Gehwegsperrung

  • 1 Woche: 40,00 €
  • 2 Wochen: 60,00 €
  • 3 Wochen: 80,00 €
  • 1 Monat: 100,00 €
  • Verlängerung je Woche: 20,00 €

Vollsperrung

  • 1 Woche: 80,00 €
  • 2 Wochen: 120,00 €
  • 3 Wochen: 160,00 €
  • 1 Monat: 200,00 €
  • Verlängerung je Woche: 40,00 €

Für die Erstellung von Verkehrszeichenplänen und bei der Einrichtung von Arbeitsstellen vor Genehmigung des Antrags behält sich die Gemeinde Memmelsdorf vor, zusätzliche Gebühren zu erheben.

Sondernutzungserlaubnis

Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. "kommunikative Gemeingebrauch".

Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Eine Sondernutzungserlaubnis ist u.a. erforderlich für das Aufstellen von Mulden, Gerüsten, Kränen oder von Tischen und Stühlen z.B. vor Gaststätten.

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vorher bei der Gemeinde mittels eines Antrags auf Sondernutzungserlaubnis (PDF-Datei) zu beantragen. Die Gebühren für Sondernutzungen errechnen sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Memmelsdorf (PDF-Datei).

http://www.memmelsdorf.de//bauen-umwelt-verkehr/strassenverkehr/inanspruchnahme-einer-oeffentlichen-flaeche