Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich des Landkreises Bamberg hat am 05.05.2011 aktualisierte Bodenrichtwerte (Stand: 31.12.2010) ermittelt.

Folgende Bodenrichtwerte wurden für die Gemeinde Memmelsdorf neu festgelegt:

 

Wohnbauland

 

 Ort Baugebiet  Gebiets-art 

Erschließungs-

kosten in €/m² 

Wohnbau-

flächen mit

Erschließung

in €/m²

 Memmelsdorf  Ortsbereich  M 25,00  166,00 
 Memmelsdorf  Gehaid  W 25,00  185,00 
 Memmelsdorf  Hinterhochstein I  W 25,00  233,00 
 Memmelsdorf  Mühläcker-Weingarten 25,00  184,00 
Drosendorf  Ortsbereich  25,00  136,00
Kremmeldorf  Ortsbereich  25,00  99,00 
Laubend Ortsbereich 25,00  95,00 
Lichteneiche  Ortsbereich  25,00  210,00 
Lichteneiche  An der Fasanerie  25,00  194,00 
Meedensdorf  Ortsbereich  25,00  93,00 
Merkendorf  Ortsbereich  25,00  95,00 
Merkendorf  Point  25,00  84,00 
Schmerldorf  Ortsbereich  25,00  84,00 
Weichendorf  Ortsbereich  25,00  105,00 
Weichendorf  Lerchenberg  25,00  122,00 

 Gewerbebauland

 

 Ort Baugebiet 

Gebiets-

art 

Erschließungs-

kosten

in €/m² 

Gewerbe-

flächen mit

Erschließung

in €/m² 

Memmelsdorf Ortsbereich  25,00  98,00 
Weichendorf  Gewerbegebiet  25,00  65,00 

 

 Ackerland

 

Ort  Gebietsart 

Ackerland normale

Güte €/m² 

Memmelsdorf  L 2,00
Drosendorf  2,00 
Kremmeldorf  1,50 
Laubend  1,50 
Lichteneiche  1,50 
Meedensdorf  1,50 
Merkendorf  1,10 
Schmerldorf  1,50 
Seehof  1,50 
Weichendorf  2,00 

 

Hinweise:

1. Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Die Bodenrichtwerte wurden für die Grundstücksqualität von baureifen Wohnbauflächen und baureifen Gewerbeflächen ermittelt und enthalten Erschließungs- und Herstellungsbeiträge. In Einzelfällen wurden vorhandene Bodenrichtwerte herangezogen bzw. erfolgte eine Ableitung aus vergleichbaren Gebieten und Lagen. Außerdem wur­den Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen normaler Güte ermittelt.
 
2. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Preis für einen Quadratmeter und ha­ben keine bindende Wirkung.

3. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehr-heit von Grundstücken. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umstän-den — wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nut­zung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt — bewirken in der Regel entspre­chende Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert.

4. Im Bewertungszeitraum sind alle Kaufverträge mit Vertragsabschluss zwischen 01.01.2009 und 31.12.2010 berücksichtigt.
 
5. Die nächste Festlegung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Ermittlungsstichtag 31.12.2012.
 
Letzte Änderung: 05.01.2012 08:48 Uhr