HaLT in Memmelsdorf

"HaLT" - 
ein Projekt des Landkreises Bamberg und der Polizei Bamberg-Land

 

Ziel ist es, Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen zu vermeiden.


Die Gemeinde Memmelsdorf möchte durch den Beitritt zum HaLT-Projekt ihrer Verantwortung gegenüber den Jugendlichen gerecht werden.

 

Den ersten Schritt zum Beitritt dieses Projektes hat die Gemeinde Memmelsdorf mit der Gründung eines HaLT-Gremiums getan.

 

Mitglieder dieses Gremiums sind folgende Gemeinderäte:


- Thomas Nickoleit (CSU)

- Hugo Druck (SPD)

- Heinz Büttel (VWG)

- Silvia Pfister (WLW)
- Christian Hansel (ABD)
- Harald Tkaczuk (ALM9)

Das HaLT-Gremium soll vor allem die Vereins- und Festverantwortlichen unterstützen und mit Rat zur Seite stehen.
 

Erfahren Sie mehr über das Präventionskonzept HaLT.

 

Download Informationsmaterial

- Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)



Woran erkenne ich, dass wir eine HaLT-Gemeinde sind?
 
  • Jugendliche sind/werden sensibilisiert, dass HaLT nicht gegen sondern für Sie installiert ist!
  • Bewusstsein und Akzeptanz schaffen (Eltern, Bürger, Gewerbe)
    z. B. HaLT als Bildungsauftrag in Schule, Elternbeirat, KiGA

  • Mehr als 80% der Vereine, Veranstalter und Gewerbe unterstützen Ziele von HaLT 
  • Bevölkerung steht hinter der Aktion HaLT und zeigt Zivilcourage

  • Öffentlichkeitsarbeit für HaLT-Projekt verbessern
  • HaLT-Symbole/ Plakate bei allen Ausschankmöglichkeiten und Alkoholverkaufsstellen
  • Jeder „Mitarbeiter“ muss über die Ziele des HaLT-Projektes Bescheid wissen.
  • Im Mitteilungsblatt in „Vereinsnachrichten“ HaLT-Logo als Überschrift aufnehmen
  • HaLT-Banner an Ortseingängen
  • HaLT-Logo auf Werbung von Veranstaltungen
  • HaLT- Buttons an Vereine ausgeben (Ausschank, Bar usw.)
  • JuSchG plakativ bei Festen aufhängen
  • Gemeinsames Logo z.B. auf Briefköpfe, Transparente an Ortseingänge

  • Arbeitskreis stärken
  • Erhalt des Arbeitskreises mit der Aufgabe zur Überprüfung und Anpassung
  •     der Regelungen
  • Arbeitskreis von breiter Basis getragener setzt Ziele um
  • Regelmäßige Treffen des Arbeitskreises zwecks Lagebesprechung
  • Gemeinsame Kooperationen/Absprachen mit Nachbargemeinden
  • Regelung für Sperrzeiten erlassen, Rechtssicherheit für Veranstalter
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  • Strategie gegen „Wilde Trinkereien“ erarbeiten
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  • Unterstützung der Aufklärung gegen Suchtgefahr durch den AK
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  • Gemeinsamer Leitfaden / Empfehlungskatalog für Vereine erarbeiten
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  • Gemeinsamer Leitfaden für den Ablauf der Feste erarbeiten
      • kein mitgebrachter Alkohol
      • nichtalkoholische Getränke billiger anbieten
      • interessante Getränkealternativen zum Alkohol
      • Verknüpfung mit Vereinssatzung
      • offensichtlich Angetrunkene haben zu Veranstaltungen keinen Zutritt
      • Keine aktive Aufforderung zum Alkoholkonsum (keine Happy-Hour)
      • Angebot von attraktiven antialkoholischen Mixgetränken
      • „Personal“ muss Vorbild sein
      • Konsequente Ausweiskontrolle
      • Einheitlicher Zeitrahmen für alle Feste im Gemeindegebiet
      • Offensichtlich Angetrunkene haben keinen Zutritt.
    • Auslobung für besonders gelungene Vorgehensweise der Festverantwortlichen
    Letzte Änderung: 24.11.2016 09:21 Uhr