HaLT in Memmelsdorf
"HaLT" -
ein Projekt des Landkreises Bamberg und der Polizei Bamberg-Land
Ziel ist es, Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen zu vermeiden.
Die Gemeinde Memmelsdorf möchte durch den Beitritt zum HaLT-Projekt ihrer Verantwortung gegenüber den Jugendlichen gerecht werden.
Den ersten Schritt zum Beitritt dieses Projektes hat die Gemeinde Memmelsdorf mit der Gründung eines HaLT-Gremiums getan.
Mitglieder dieses Gremiums sind folgende Gemeinderäte:
- Thomas Nickoleit (CSU)
- Hugo Druck (SPD)
- Heinz Büttel (VWG)
- Silvia Pfister (WLW)
- Christian Hansel (ABD)
- Harald Tkaczuk (ALM9)
Das HaLT-Gremium soll vor allem die Vereins- und Festverantwortlichen unterstützen und mit Rat zur Seite stehen.
Erfahren Sie mehr über das Präventionskonzept HaLT.
Download Informationsmaterial
- Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Woran erkenne ich, dass wir eine HaLT-Gemeinde sind?
- Jugendliche sind/werden sensibilisiert, dass HaLT nicht gegen sondern für Sie installiert ist!
- Bewusstsein und Akzeptanz schaffen (Eltern, Bürger, Gewerbe)
z. B. HaLT als Bildungsauftrag in Schule, Elternbeirat, KiGA - Mehr als 80% der Vereine, Veranstalter und Gewerbe unterstützen Ziele von HaLT
- Bevölkerung steht hinter der Aktion HaLT und zeigt Zivilcourage
- Öffentlichkeitsarbeit für HaLT-Projekt verbessern
- HaLT-Symbole/ Plakate bei allen Ausschankmöglichkeiten und Alkoholverkaufsstellen
- Jeder „Mitarbeiter“ muss über die Ziele des HaLT-Projektes Bescheid wissen.
- Im Mitteilungsblatt in „Vereinsnachrichten“ HaLT-Logo als Überschrift aufnehmen
- HaLT-Banner an Ortseingängen
- HaLT-Logo auf Werbung von Veranstaltungen
- HaLT- Buttons an Vereine ausgeben (Ausschank, Bar usw.)
- JuSchG plakativ bei Festen aufhängen
- Gemeinsames Logo z.B. auf Briefköpfe, Transparente an Ortseingänge
- Arbeitskreis stärken
- Erhalt des Arbeitskreises mit der Aufgabe zur Überprüfung und Anpassung der Regelungen
- Arbeitskreis von breiter Basis getragener setzt Ziele um
- Regelmäßige Treffen des Arbeitskreises zwecks Lagebesprechung
- Gemeinsame Kooperationen/Absprachen mit Nachbargemeinden
- kein mitgebrachter Alkohol
- nichtalkoholische Getränke billiger anbieten
- interessante Getränkealternativen zum Alkohol
- Verknüpfung mit Vereinssatzung
- offensichtlich Angetrunkene haben zu Veranstaltungen keinen Zutritt
- Keine aktive Aufforderung zum Alkoholkonsum (keine Happy-Hour)
- Angebot von attraktiven antialkoholischen Mixgetränken
- „Personal“ muss Vorbild sein
- Konsequente Ausweiskontrolle
- Einheitlicher Zeitrahmen für alle Feste im Gemeindegebiet
- Offensichtlich Angetrunkene haben keinen Zutritt.
- Auslobung für besonders gelungene Vorgehensweise der Festverantwortlichen
Letzte Änderung: 24.11.2016 09:21 Uhr