Befreiungen, Abweichungen, Ausnahmen

Nach der Bayerischen Bauordnung sind bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei.

Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen des Baurechts (z.B. Abstandsflächen, Festsetzungen im BPlan, etc.).

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung. In allen übrigen Fällen ist die unteren Bauaufsichtsbehörde, d.h. das Landratsamt Bamberg zuständig. Die unteren Bauaufsichtsbehörden entscheiden hierbei im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde.


Die Gebühren für die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans betragen 40,00 €, (ggf. zzgl. der Gebühren für die Zustellung an die Nachbarn).


Das erforderliche Formular finden Sie hier.

Inhalt:

  • Amtliches Antragsformular
  • aktueller Lageplan 1 : 1000 mit eingezeichnetem, bemaßtem Bauvorhaben
  • Ansichten oder Skizzen des Bauvorhabens 1 : 100
  • Nachbarunterschriften







Letzte Änderung: 07.07.2021 16:53 Uhr