Veranstaltungen
Gemeinsam mit einem Braumeister wandern Sie am beliebten 13-Brauereien-Weg im östlichen Landkreis Bamberg. Sie besichtigen einen historischen Bierkeller, wandern vorbei an drei Brauereien und verkosten ein Bier und ein „Bierhappa“. Bei den Einkehrschwüngen bestellt und zahlt jeder selbst.
Termine:
6. / 13. August (jeweils 10:35-16:00 Uhr)
27. August (11:35 – ca. 17:00 Uhr)
Länge: ca. 11 km, Unkostenbeitrag 19,50 Euro inklusive Wanderführer, ein Bier, ein „Bierhappa“.
Der Treffpunkt in Memmelsdorf wird bei Anmeldung mitgeteilt.
Für alle Wanderungen ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich:
Tourist-Info Fränkische Toskana, Tel. 09505-80 64 106, info@fraenkische-toskana.com
Freitag/Kirchweihauftakt
ab 16:30 Festbetrieb • 17:30 Uhr Aufstellen des Kirchweihbaumes an der Pfarrkirche mit dem „Musikverein Memmelsdorf“ , anschließend Bieranstich durch den 1. Bürgermeister Herrn Gerd Schneider • frische Schlachtschüssel • ab 19:00 Uhr spielt die „StadelhofenerMusikanten“ • „DJ Hammer“ in der Bar
Änderungen vorbehalten
Samstag
15:00 Uhr Kirchweihbetrieb mit Kaffee und Kuchen • 15:00 Uhr Landesliga SV Memmelsdorf I • Pfannengyros • ab 19:00 Uhr spielt die „Patrick Cox Band“ • DJ Fusion Bros in der Bar
Sonntag: 09:30 Uhr Kirchweihgottesdienst in der Pfarrkirche • 10:30 Uhr Weißwurstfrühschoppen mit Blues und
Jazz, es spielt „Friends Of Variety“ • ab 14:00 Uhr „Thomas Müller“ mit Kaffee & Kuchen• ab 17:00 Uhr Haxn aus dem Holzbackofen• es spielen die „Die PünzentalerMusikanten“ • DJ Fusion Bros in der Bar
*Änderungen vorbehalten
Montag/Kirchweihausklang
10:00 Uhr Weißwurstfrühschoppen im Sportlerheim • ab 14:00 Uhr großer Kindernachmittag mit Kinderflohmarkt und dem Bamberger Kasperle und ermäßigten Fahrgeschäftspreisen • Kaffe und Kuchen • ab 17:00 Uhr Schubkarrenrennen und Hahnenschlag • es spielen „Manni`s Rebellen“ • Sülze mit Bratkartoffeln • 18:00 Uhr SV Memmelsdorf AH Auswahl – Kreistagself • DJ Fusion Bros in der Bar
*Änderungen vorbehalten
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Fundbüro
Quicklinks
Befreiungen, Abweichungen, Ausnahmen
Nach der Bayerischen Bauordnung sind bestimmte Bauvorhaben verfahrensfrei.
Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen des Baurechts (z.B. Abstandsflächen, Festsetzungen im BPlan, etc.).
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung. In allen übrigen Fällen ist die unteren Bauaufsichtsbehörde, d.h. das Landratsamt Bamberg zuständig. Die unteren Bauaufsichtsbehörden entscheiden hierbei im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde.
Die Gebühren für die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans betragen 40,00 €, (ggf. zzgl. der Gebühren für die Zustellung an die Nachbarn).
Das erforderliche Formular finden Sie hier.
Inhalt:
- Amtliches Antragsformular
- aktueller Lageplan 1 : 1000 mit eingezeichnetem, bemaßtem Bauvorhaben
- Ansichten oder Skizzen des Bauvorhabens 1 : 100
- Nachbarunterschriften