Veranstaltungen
Gottesdienst zum Thema: „Wenn`s denn Sinn macht“ in der Hl. Geist-Kirche, Lichteneiche. Es spielt die Gruppe „Lichtblick"
Das nächste Treffen dieser für alle offenen Gruppe findet am 15.06.2023 um 19 Uhr in der Brauerei Hummel (Nebenraum) statt. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit über Handlungsmöglichkeiten für die Natur und Umwelt in der Gemeinde Memmelsdorf.
Das diesjährige Sommerfest findet am Freitag, 16.06.2023, am Sportlerheim des SV Memmelsdorf statt
Beginn: 17.00 Uhr
Mit Hüpfburg, Glücksrad und Attraktionen für Groß und Klein im / am Feuerwehrhaus Memmelsdorf
ab 17 Uhr Gegrilltes
chor & a cappella
CLOSE HARMONY
BAHNHOF SINGERS
HERTZTÖNE
Leitung: Jasmin Steiner
17.06.2023
19.00 Orangerie Schloss Seehof
Wie im Himmel Pentatonix
Maybebop Imagine Dragons Bruno Mars
Greatest Showman uvm
Karten 12 € / 10 € ermäßigtf. Studierende/Schüler (KVV Rathaus Memmelsdorf, Gesangverein)
Bewirtung ab 17.00 Uhr / Einlass 18.30 Uhr
Zum Veranstaltungskalender
Fundbüro
Quicklinks
Beseitigung von Anlagen
Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Eine Woche vor Beginn des Abbruchs ist dies der Bauaufsichtsbehörde mittels der Baubeginnsanzeige mitzuteilen.
Entsprechende Formulare finden Sie hier.
Die Beseitigung folgender Anlagen ist verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 5 BayBO) für:
- Anlagen, die verfahrensfrei errichtet oder geändert werden dürfen
- freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3
- sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
Bitte beachten Sie, dass bei nicht freistehenden Gebäuden die Standsicherheit des Gebäudes an das angebaut ist durch einen Tragwerksplaner bestätigt werden muss.
Bei Teilabbrücken ist ggf. eine Baugenehmigung erforderlich.
Das gilt auch dann, wenn das zu beseitigende Gebäude zwar frei steht, aber seine Beseitigung sich auf andere Weise auf die Standsicherheit anderer Gebäude auswirken kann.