Veranstaltungen
Gottesdienst zum Thema: „Wenn`s denn Sinn macht“ in der Hl. Geist-Kirche, Lichteneiche. Es spielt die Gruppe „Lichtblick"
Das nächste Treffen dieser für alle offenen Gruppe findet am 15.06.2023 um 19 Uhr in der Brauerei Hummel (Nebenraum) statt. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit über Handlungsmöglichkeiten für die Natur und Umwelt in der Gemeinde Memmelsdorf.
Das diesjährige Sommerfest findet am Freitag, 16.06.2023, am Sportlerheim des SV Memmelsdorf statt
Beginn: 17.00 Uhr
Mit Hüpfburg, Glücksrad und Attraktionen für Groß und Klein im / am Feuerwehrhaus Memmelsdorf
ab 17 Uhr Gegrilltes
chor & a cappella
CLOSE HARMONY
BAHNHOF SINGERS
HERTZTÖNE
Leitung: Jasmin Steiner
17.06.2023
19.00 Orangerie Schloss Seehof
Wie im Himmel Pentatonix
Maybebop Imagine Dragons Bruno Mars
Greatest Showman uvm
Karten 12 € / 10 € ermäßigtf. Studierende/Schüler (KVV Rathaus Memmelsdorf, Gesangverein)
Bewirtung ab 17.00 Uhr / Einlass 18.30 Uhr
Zum Veranstaltungskalender
Fundbüro
Quicklinks
Genehmigungsverfahren
Im bauordnungsrechtlichen Verfahren wird zwischen genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten Verfahren unterschieden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den nachfolgenden Kategorien.
In allen Fällen bedeutet: Verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt heißt nicht rechtsfrei!
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Bei Sonderbauten (Art. Art. 57 Abs. 4 BayBO) ist der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde umfassender als im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, in dem nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft wird.
Für die Einhaltung der sonstigen Anforderungen ist im Übrigen der Bauherr selbst verantwortlich.
Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren bedeutet nicht den Verzicht auf die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen.
Der Bauherr trägt die Verantwortung, dass sein Vorhaben die nicht geprüften baurechtlichen Vorschriften einhält. Die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse bleiben von der beschränkten bauaufsichtlichen Prüfung unberührt.
Bei Nichteinhaltung der baurechtlichen Vorschriften kann daher eine Baueinstellung, eine Nutzungsuntersagung oder gar eine Beseitigung Ihres Bauvorhabens drohen. Darüber hinaus kommt auch eine mit Geldbuße geahndete Ordnungswidrigkeit in Betracht.