Veranstaltungen
Gala und anschließend Tanz mit HEAVEN
Einlass um 19.00 Uhr, Beginn: 20.00 Uhr - Seehofhalle Memmelsdorf
Karten zu 19,00 €: Tel. 0951 / 44 877
Einlass ab 13 Uhr
Karten im Pfarrbüro 13 Euro Tel. 0951 44126
Montag, 6. Februar 2023
- für Kita Drosendorf und Merkendorf -
und
Montag, 13. Februar 2023
- für Kita Lichteneiche und Memmelsdorf -
Die Schulanmeldung findet in der KW 10 statt!
Einlass 19.30 Uhr
Buntes Programm mit Alleinunterhalter "Toni"
MCC-Prinzengarde & Showtanz
"Franz Branntwein" in der Bütt
Maskenprämierung und ???
Eintritt: 8 Euro
in der Seehofhalle, Beginn 20 Uhr, Einlass 19.30 Uhr
Showeinlagen des MCC und große Maskenprämierung
Sitzplatzkarte 13,00 €
Karten unter Tel. 0951 968 488 60
Zum Veranstaltungskalender
Fundbüro
Quicklinks
Genehmigungsverfahren
Im bauordnungsrechtlichen Verfahren wird zwischen genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten Verfahren unterschieden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den nachfolgenden Kategorien.
In allen Fällen bedeutet: Verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt heißt nicht rechtsfrei!
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Bei Sonderbauten (Art. Art. 57 Abs. 4 BayBO) ist der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde umfassender als im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, in dem nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft wird.
Für die Einhaltung der sonstigen Anforderungen ist im Übrigen der Bauherr selbst verantwortlich.
Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren bedeutet nicht den Verzicht auf die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen.
Der Bauherr trägt die Verantwortung, dass sein Vorhaben die nicht geprüften baurechtlichen Vorschriften einhält. Die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse bleiben von der beschränkten bauaufsichtlichen Prüfung unberührt.
Bei Nichteinhaltung der baurechtlichen Vorschriften kann daher eine Baueinstellung, eine Nutzungsuntersagung oder gar eine Beseitigung Ihres Bauvorhabens drohen. Darüber hinaus kommt auch eine mit Geldbuße geahndete Ordnungswidrigkeit in Betracht.