Veranstaltungen
Einlass ab 13 Uhr
Karten im Pfarrbüro 13 Euro Tel. 0951 44126
Montag, 6. Februar 2023
- für Kita Drosendorf und Merkendorf -
und
Montag, 13. Februar 2023
- für Kita Lichteneiche und Memmelsdorf -
Die Schulanmeldung findet in der KW 10 statt!
Einlass 19.30 Uhr
Buntes Programm mit Alleinunterhalter "Toni"
MCC-Prinzengarde & Showtanz
"Franz Branntwein" in der Bütt
Maskenprämierung und ???
Eintritt: 8 Euro
in der Seehofhalle, Beginn 20 Uhr, Einlass 19.30 Uhr
Showeinlagen des MCC und große Maskenprämierung
Sitzplatzkarte 13,00 €
Karten unter Tel. 0951 968 488 60
Montag, 13. Februar 2023
- für Kita Lichteneiche und Memmelsdorf -
Die Schulanmeldung findet in der KW 10 statt!
Quicklinks
Sondernutzungserlaubnis
Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. "kommunikative Gemeingebrauch".
Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist u.a. erforderlich für das Aufstellen von Mulden, Gerüsten, Kränen oder von Tischen und Stühlen z.B. vor Gaststätten.
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vorher bei der Gemeinde mittels eines entsprechenden Formulares zu beantragen.
Die Gebühren für Sondernutzungen errechnen sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Memmelsdorf.