Veranstaltungen
Einlass ab 13 Uhr
Karten im Pfarrbüro 13 Euro Tel. 0951 44126
Montag, 6. Februar 2023
- für Kita Drosendorf und Merkendorf -
und
Montag, 13. Februar 2023
- für Kita Lichteneiche und Memmelsdorf -
Die Schulanmeldung findet in der KW 10 statt!
Einlass 19.30 Uhr
Buntes Programm mit Alleinunterhalter "Toni"
MCC-Prinzengarde & Showtanz
"Franz Branntwein" in der Bütt
Maskenprämierung und ???
Eintritt: 8 Euro
in der Seehofhalle, Beginn 20 Uhr, Einlass 19.30 Uhr
Showeinlagen des MCC und große Maskenprämierung
Sitzplatzkarte 13,00 €
Karten unter Tel. 0951 968 488 60
Montag, 13. Februar 2023
- für Kita Lichteneiche und Memmelsdorf -
Die Schulanmeldung findet in der KW 10 statt!
Quicklinks
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird von der Gemeinde Memmelsdorf als Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße.
Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO).
Antragstellung:
- Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ist mittels unseres Antragsformulars rechtzeitig, jedoch min. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Davon kann nur dann abgewichen werden, wenn die Maßnahme der Abwendung von Gefahren und Gefährdungen für Leib und Leben dient.
- Soweit der Verkehrsraum zudem für das Abstellen von Mulden, Kränen, Gerüsten, etc. genutzt wird, ist zusätzlich ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
- Dem Antrag ist ein dem Einzelfall entsprechend angepasster Verkehrszeichenplan beizulegen
- Mit den neuen RSA 21 muss nun auch im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung ein Schulungsnachweis nach MVAS vorliegen. Das Zertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein und ist bereits bei Antragstellung vorzulegen. Über ein mögliches Absehen von der Vorlage des Schulungsnachweises bei "Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen" entscheidet die Straßenverkehrsbehörde in eigenem Ermessen.
Die Anträge können Sie gerne auch per E-Mail an
Fr. Heinkelmann, heinkelmann@memmelsdorf oder an
Frau Ennes, sandra.ennes@memmelsdorf.de senden.
Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen ab 01.08.2019:
teilweise bis halbseitige Sperrung (auch bei Gehwegsperrungen) | |
1 Woche | 40,00 € |
2 Wochen | 60,00 € |
3 Wochen | 80,00 € |
4 Wochen | 100,00 € |
Verlängerung je Woche | 20,00 € |
Vollsperrung | |
1 Woche | 80,00 € |
2 Wochen | 120,00 € |
3 Wochen | 160,00 € |
4 Wochen | 200,00 € |
Verlängerung je Woche | 40,00 € |