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Das neue Haus für Kinder St. Christopherus, Memmelsdorf
Hochwasserfreilegung Drosendorf
Brunnen an der Filzgasse

Laufende Bauleitplanung

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)

icon.crdate02.07.2026

Bekanntmachung förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Memmelsdorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)

im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ beschlossen. In der Sitzung am 24.06.2026 wurde die bisherige Planbezeichnung ergänzt. Die neue/ergänzte Planbezeichnung lautet nunmehr Änderung FNP/LSP im Bereich des BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ mit 1. Änderung BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord“. Der Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Kremmeldorf, wird

im Norden       durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr.) 851 (Ackerflächen),

im Süden        durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 877 (Ackerflächen),

im Westen       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 849 (Wirtschaftsweg), 848/1 (Ackerflächen), 856 (Kreisstraße Kr BA 16) und 876 (Ackerflächen) sowie

im Osten         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 869 (Gemeindeverbindungsstraße Richtung Meedensdorf), 856 (Kr BA 16), 855 (Privatgrundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen, Gartenflächen), 853 (Grünlandflächen), 627 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 852/2 (Lagerplatz), 852/1 (Straße „Oberes Baumfeld“), 852/3 (Lagerplatz) und 178 („Leithenbach“)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig: Fl.-Nr. 848/1 (TF), 849 (TF), 852, 856 (TF) und 877 (TF).

Es ist beabsichtigt, die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP (Flächen für die Landwirtschaft und überörtliche Hauptverkehrsstraßen) in gewerbliche Bauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung)), in Straßenverkehrsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) und in Flächen für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) zu entwickeln.

Der Planentwurf in der Fassung vom 24.06.2026 wurde vom Gemeinderat Memmelsdorf in der Sitzung am 24.06.2026 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die FNP-/LSP - Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ mit 1. Änderung BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für den BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ mit 1. Änderung BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf in der Fassung vom 24.06.2026 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planänderung betroffen sind sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Orts-/Landschaftsbild, Wohn-/ Arbeitsverhältnisse, Baustellenverkehr, Kreisstraße Kr BA 16, Landwirtschaft, Bestandssparten, Nachbargrundstücke). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Müllbeseitigung, zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zum Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm, landwirtschaftliche Immissionen). Des Weiteren sind Angaben zu artenschutzrechtlichen Belangen, eine Flächenbilanz sowie Hinweise zum üblicherweise vorzulegenden, separaten Umweltbericht vorhanden.

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Naturschutz (Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung), Artenschutz (Durchführung Relevanzabschätzung), Immissionsschutz (Schutz benachbarter Wohnnutzungen, Einschränkung Betriebszeiten, Einschränkung Betriebsarten), Bodenschutz (Altlasten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Wasserrecht (Lage an einem Fließgewässer III. Ordnung, Freihaltung von Abstands-/Pufferflächen), Straßenverkehr (Sichtdreiecke, Verkehrssicherheit, zu berücksichtigende Sicherheitsabstände, Verkehrsführung, Baugebietserschließung, Verkehrslärm, Leistungsfähigkeit Kr BA 16), Baudenkmalpflege, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung, Orts- und Landschaftsbild (Gebäudegrößen und -höhen, Reduzierung Bauflächen), zur Grünordnung (Festlegung von Ausführungsfristen, Anpassung Pflanzgebote) und Brandschutz vor.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht sowie den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sind in der Zeit vom

07.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Memmelsdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:

https://www.memmelsdorf.de/bauen-umwelt-verkehr/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanung

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (bitte an: bauleitplanung@memmelsdorf.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können (bitte an bzw. bei: Gemeinde Memmelsdorf (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf),
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass die vorgenannten Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf) zusätzlich auch in Papierform ausliegen, dort zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten zugänglich sind und dort eingesehen werden können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Jürgen Reinwald

Erster Bürgermeister

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