Seite drucken
Gemeinde Memmelsdorf

Die Aufstellung von Plakaten innerhalb des Gemeindegebietes bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde. In der Regel werden nicht mehr als 10 Plakate genehmigt. Für die Erlaubniserteilung zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. In Memmelsdorf und den Ortsteilen Drosendorf und Lichteneiche dürfen Plakate nur an den dafür bestimmten Anschlagstafeln angebracht werden.

Lageplan der Anschlagstafeln (PDF-Datei)

Die Plakate sind mit entsprechendem Aufklebern, welche Sie mit der Genehmigung erhalten, zu versehen.

Plakate ohne Aufkleber oder Plakate an anderen Standorten außer den dafür vorgesehenen Anschlagstafeln, werden entfernt! In den übrigen Ortsteilen sind die Plakate so anzubringen, dass keinerlei Verkehrsbehinderungen entstehen. Auch das Anbringen an Verkehrszeichen ist untersagt. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen müssen Ort und Zeit der Aufstellung mit der betreffenden Straßenmeisterei (Staatliches Bauamt, Straßenmeisterei oder Kreisbauhof) rechtzeitig abgestimmt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Plakate umgehend zu entfernen.

http://www.memmelsdorf.de//bauen-umwelt-verkehr/strassenverkehr/plakatierungen