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Gemeinde Memmelsdorf

Den Technischen Anschlussbedingungen (TAB Wasser) der Gemeinde Memmelsdorf liegt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV) vom 20.06.1980 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde.

Die TAB Wasser gelten für den Anschluss und den Betrieb aller Anlagen gemäß § 12 AVBWasserV, die neu an das Verteilungsnetz der Gemeinde Memmelsdorf angeschlossen werden.

Für solche Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der TAB Wasser bereits an das Verteilungsnetz angeschlossen sind (sog. Bestandsanlagen) kommt diese dann zur Anwendung, wenn folgende technische Maßnahmen erfolgen:

  • Reparatur
  • Umbau
  • Erweiterung
  • sonst. Änderung (z.B. Rückbau, Demontage)

Weitere Gründe für das Inkrafttreten der TAB Wasser in Bestandsanlagen sind:

  • Störungen anderer Bürger
  • störende Rückwirkung auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter
  • Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers

Die kompletten Technischen Anschlussbedingungen können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Technische Anschlussbedingungen Trinkwasserversorgung (PDF-Datei)

http://www.memmelsdorf.de//bauen-umwelt-verkehr/wasserversorgung-abwasserentsorgung/technische-anschlussbedingungen-trinkwasserversorgung