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Gemeinde Memmelsdorf

Informationen zu den Bestattungseinrichtungen

Im Gebiet der Gemeinde Memmelsdorf befinden sich drei von der Gemeinde Memmelsdorf betriebene Friedhöfe. Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz in der Gemeinde Memmelsdorf haben. Ferner wird dort bestattet, wer ein Anrecht auf Bestattung in einer Grabstätte mit einem Nutzungsrecht hat oder von einem Grabberechtigten einer Grabstätte mit einem Nutzungsrecht die Erlaubnis zur Beisetzung in seinem Grabe hat. Andere Personen können nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde beigesetzt werden.

Alter Friedhof Memmelsdorf

Der alte Friedhof im Ortskern von Memmelsdorf wurde etwa um 1800 angelegt, da damals die Bestimmung herauskam, dass die Friedhöfe aus der Ortsmitte hinaus zu verlegen sind, wenn Dorfbrunnen in der Nähe waren. Dies war in Memmelsdorf der Fall. Der Standort an der Meedensdorfer Straße lag damals außerhalb der Bebauung. Vorher befand sich der Friedhof um die Pfarrkirche Maria Himmelfahrt. Der Friedhof dient der Beisetzung von Verstorbenen aus allen Gemeindeteilen. Ausnahme: Für die Verstorbenen aus Merkendorf und Laubend steht der Friedhof in Merkendorf zur Verfügung.

Bis zum Jahre 1972 wurde der alte Friedhof Memmelsdorf von der Katholischen Kirchenstiftung Memmelsdorf betrieben. Ab 1973 erfolgte die Übernahme durch die Gemeinde Memmelsdorf.

Die letzten Erweiterungen des alten Friedhofs fanden in den 1970er-Jahren (Gräber oberhalb der Friedhofsmauer) und 1980er-Jahren statt. Das letztgenannte Grabfeld gegenüber der Aussegnungshalle wurde auf dem früheren Standort des Kriegerehrenmals angelegt. Das Ehrenmal befindet sich nun unterhalb des Friedhofsgebäudes.

Grabarten:

Im alten Friedhof Memmelsdorf findet man folgende Grabarten:

  • Reihen-Erdgräber (Einzel-, Doppel, Dreifach- und Vierfachgräber)
  • Reihen-Erdgräber an der Mauer (unten entlang der Grenze zum Kindergarten bzw. Rathaus sowie oben an der Grenze zum neuen Friedhofsteil)
  • Urnen-Erdgräber
  • Grüfte

In den Reihen-Erdgräbern im Friedhofsteil oberhalb der Mauer sind auf Grund des felsigen Untergrundes keine Tieferlegungen möglich. Ferner befinden sich oberhalb des Friedhofskreuzes die Familiengräber der früheren Besitzer von Schloss Seehof (von Zandt bzw. von Hessberg). Diese Gräber sind aufgelassen und die Grabmäler in den Besitz der Gemeinde Memmelsdorf übergegangen.

Ruhezeiten:

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre für Sargbeisetzungen in einem Erdgrab oder einer Gruft. Für Urnen, egal in welchem Grab, beträgt die Ruhezeit 8 Jahre. Urnengräber können um den gleichen Zeitraum nach Ablauf verlängert werden.

Bei Ablauf der Ruhezeit für ein Reihen-Erdgrab oder für eine Gruft kann das Nutzungsrecht wieder um die volle Ruhezeit verlängert werden. Findet während der laufenden Ruhezeit eine weitere Beisetzung in demselben Grab statt, muss die Nutzungszeit anteilig verlängert werden. Grüfte werden im Gegensatz zu den sonstigen Gräbern jeweils um 10 volle Jahre verlängert.

Friedhof Merkendorf

Der Friedhof befindet sich am Ortsrand von Merkendorf in Richtung Laubend. Parkplätze sind an der Laubender Straße vorhanden. Mit dem Stadtbus der Stadtwerke Bamberg (Linie 917, Haltestelle Lindenstraße, dann 200 m Fußweg Richtung Laubend) besteht die Möglichkeit, ohne Auto zum Friedhof zu gelangen.

Im Jahr 1973 übernahm die Gemeinde den bis dahin kirchlichen Friedhof in Merkendorf von der dortigen Kirchenstiftung.

Der Friedhof liegt am Ortsrand von Merkendorf in Richtung Laubend. Er dient in erster Linie der Bestattung der Verstorbenen aus Merkendorf und Laubend.

Bei Beisetzungen in diesem Friedhof wird derzeit noch im Gegensatz zur Handhabung in den anderen beiden Friedhöfen der Sarg in der Regel durch Merkendorfer und Laubender Bürger in das Grab eingelassen.

Grabarten:

Im Friedhof Merkendorf findet man folgende Grabarten:

  • Reihen-Erdgräber (Einzel-, Doppel, Dreifach- und Vierfachgräber)
  • Grüfte
  • Urnen-Erdgräber
  • Urnennischenanlage

Die Urnennischenanlage wurde im Oktober 2011 neu erstellt. So kann auch in diesem Friedhof eine Alternative zur bisher nur möglichen Bestattungsart Erdgrab angeboten werden. Hinsichtlich der Belegung gilt dasselbe wie für die Anlage im Friedhof Fasanerie.

Ruhezeiten:

Die Ruhezeit beträgt auf Grund der Bodenverhältnisse 30 Jahre für Sargbeisetzungen in einem Erdgrab oder einer Gruft. Für Urnenbeisetzungen, egal in welchem Grab, beträgt die Ruhezeit 8 Jahre. Ein Urnengrab kann nach Ablauf um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht wieder um eine volle Ruhezeit zu verlängern. Hinsichtlich der Verlängerung bei einer weiteren Beisetzung während der Laufzeit eines Grabes gilt dasselbe wie für den alten Friedhof Memmelsdorf.

Friedhof Fasanerie

Der im Jahre 1986 in Betrieb genommene Friedhof befindet sich auf dem Flurstück „Fasanerie“ und ist sowohl aus Richtung Memmelsdorf wie auch aus Richtung Bamberg mit dem Auto über die Zufahrt von der Staatsstraße 2190 aus erreichbar (Hauptzufahrt). Parkplätze finden Sie vor dem Haupteingang bzw. entlang der Zufahrt. Ein weiterer Parkplatz ist von Memmelsdorf kommend über einen Flurweg von der Staatsstraße aus erreichbar.

Eine weitere Zufahrt besteht von der Lichteneiche aus über einen Flurweg entlang der Kleingartenanlage.

Für Friedhofbesucher ohne Auto besteht die Möglichkeit, mit dem Stadtbus der Stadtwerke Bamberg zum Friedhof zu gelangen (Stadtbushaltestelle „Schloss Seehof“ der Buslinie 907 an der Staatsstraße). Von der Bushaltestelle erreichen Sie über den Fußweg am Ehrenmal für die Heimatvertriebenen vorbei innerhalb weniger Minuten den rückwärtigen Eingang des Friedhofs.

Zunächst war für einen neuen Friedhof eine Fläche in Richtung Meedensdorf nach dem Staatsforst vorgesehen. Von diesem Vorschlag ging man seitens der Gemeinde jedoch aus verschiedenen Gründen wieder ab (u. a. Bodenverhältnisse) und entschied, den neuen Friedhof im Bereich der ehemaligen Fasanerie anzulegen.

Grabarten:

Im Friedhof Fasanerie findet man folgende Grabarten:

  • Reihen-Erdgräber (Einzel- oder Doppelgräber)
  • Grüfte
  • Urnen-Erdgräber oder Kindergräber (im gleichen Grabfeld, da gleiche Größe)
  • Urnennischen

Seit Herbst 2005 besteht die Möglichkeit, alternativ zum Urnen-Erdgrab eine Urne in einer Nische der Urnenstelen-Anlage beizusetzen. Dies bietet auch Gemeindebürgern, die hier keine Angehörigen mehr haben, die Möglichkeit, an ihrem Heimatort in würdiger Form beigesetzt zu werden.

Nachdem sich der Gemeinderat im Rahmen einer Besichtigungsfahrt über verschiedene Urnenanlagen (Nischenanlage, Urnenwand bzw. -mauer) informiert hatte, entschied man sich für die Stelenanlage einer Firma aus Baden-Württemberg, da diese Anlage vom Baustil her im Hinblick auf die Nähe zu Schloss Seehof am geeignetsten für den neuen Friedhof Fasanerie erschien.

Als Standort wurde die Freifläche neben der Aussegnungshalle gewählt. Insgesamt bietet diese Fläche Platz für sieben Stelen. Zunächst wurden zwei Stelen mit je 14 Kammern errichtet. Das Umfeld wurde durch den gemeindlichen Bauhof gestaltet. Die Einweihung der Stelenanlage fand am Sonntag, 09.10.2005, statt. Die Anlage wurde bereits erweitert und wird sehr gut angenommen.

Ruhezeiten:

Die Ruhezeit im Friedhof Fasanerie beträgt 15 Jahre für Sargbeisetzungen in Reihen-Erdgräbern oder in einer Gruft. Die Nutzungszeit für eine Gruft beträgt bei Neuerwerb 50 Jahre ab dem Datum des erstmaligen Erwerbs.

Für Urnen, egal in welchem Grab sie beigesetzt werden, beträgt die Ruhezeit 8 Jahre.

Eine Urnennische kann wahlweise für 8 oder gleich für 16 oder 24 Jahre angemietet werden.

Nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht wieder um eine volle Ruhezeit (15 Jahre bei Erdgrab oder Gruft sowie 8 Jahre bei Urnengrab oder -nische) zu verlängern. Hinsichtlich der Verlängerung bei einer weiteren Beisetzung während der Laufzeit gilt dasselbe wie für den alten Friedhof Memmelsdorf.

http://www.memmelsdorf.de//leben-wohnen/friedhoefe