BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ mit 1. Änderung BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord“
icon.crdate02.07.2026
Bekanntmachung förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Memmelsdorf hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ beschlossen. In der Sitzung am 24.06.2026 wurde die bisherige Bezeichnung ergänzt und lautet nunmehr
BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“ mit 1. Änderung BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord“
Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Kremmeldorf, wird
im Norden durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr.) 851 (Ackerflächen),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 877 (Ackerflächen),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 849 (Wirtschaftsweg), 848/1 (Ackerflächen), 856 (Kreisstraße Kr BA 16) und 876 (Ackerflächen) sowie
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 869 (Gemeindeverbindungsstraße Richtung Meedensdorf), 856 (Kr BA 16), 855 (Privatgrundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen, Gartenflächen), 853 (Grünlandflächen), 627 (Privatgrundstück mit Gewerbe), 852/2 (Lagerplatz), 852/1 (Straße „Oberes Baumfeld“), 852/3 (Lagerplatz) und 178 („Leithenbach“)
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig: Fl.-Nr. 848/1 (TF), 849 (TF), 852, 856 (TF) und 877 (TF).
Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehört auch die extern gelegene, notwendige naturschutzrechtliche Kompensationsfläche. Hierbei handelt es sich um das im Gemeindegebiet liegende Grundstück mit der Fl.-Nr. 860 (Gmkg. Kremmeldorf). Es weist eine Gesamtgröße von ca. 3,54 ha auf und wird teilflächig (ca. 0,79 ha) in Anspruch genommen. Das Grundstück Fl.-Nr. 860 (Gmkg. Kremmeldorf) wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 860 (Ackerflächen),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 230/1 (Wirtschaftsweg),
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 863 (Wirtschaftsweg) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 859 (Wirtschaftsweg
begrenzt.
Es ist beabsichtigt, das Plangebiet im Wesentlichen als Gewerbegebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i. V. m.) § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung)) inkl. der dafür notwendigen internen und externen Erschließungsanlagen (Straßenverkehrsflächen), notwendiger Randeingrünungsflächen sowie notwendiger Flächen für die Abwasserbeseitigung zu entwickeln.
Der Planentwurf in der Fassung vom 24.06.2026 wurde vom Gemeinderat Memmelsdorf in der Sitzung am 24.06.2026 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Planbegründung zum Planentwurf in der Fassung vom 24.06.2026 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschafts-/Siedlungsbild, Wohn-/ Arbeitsverhältnisse, Baustellenverkehr, Kreisstraße Kr BA 16, Landwirtschaft, Bestandssparten, Nachbargrundstücke). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Schmutz-/Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Löschwasserversorgung, Müllbeseitigung, zu Grünflächen, zu Flächen für die Landwirtschaft, zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zum Immissionsschutz (Lichtemissionen, Spiegelungen, Reflexionen, Blendungen, landwirtschaftliche Emissionen, Gewerbelärm, Verkehrslärm), zu umweltbezogenen Belangen (Boden/Wasser, Klima, Luft, Energiekonzept), zu artenschutzrechtlichen Belangen, zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
- Umweltbericht zum Planentwurf in der Fassung vom 24.06.2026 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des BBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des BBP/GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/ Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, historische Kulturlandschaft, innerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständliche Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
- Anlagen zum Umweltbericht in der Fassung vom 24.06.2026 (Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen; Anlage 3: Übersichtstabelle Monitoring)
- Schalltechnische Untersuchung zum BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“, Stand: 12.11.2025, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 95444 Bayreuth
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Naturschutz (Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung), Artenschutz (Durchführung Relevanzabschätzung), Immissionsschutz (Schutz benachbarter Wohnnutzungen, Einschränkung Betriebszeiten, Einschränkung Betriebsarten), Bodenschutz (Altlasten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Wasserrecht (Lage an einem Fließgewässer III. Ordnung, Freihaltung von Abstands-/Pufferflächen), Straßenverkehr (Sichtdreiecke, Verkehrssicherheit, zu berücksichtigende Sicherheitsabstände, Verkehrsführung, Baugebietserschließung, Verkehrslärm, Leistungsfähigkeit Kreisstraße Kr BA 16), Baudenkmalpflege, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung, Orts- und Landschaftsbild (Gebäudegrößen und -höhen, Reduzierung Bauflächen), zur Grünordnung (Festlegung von Ausführungsfristen, Anpassung Pflanzgebote) und Brandschutz vor.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen; Anlage 3: Übersichtstabelle Monitoring), einer schalltechnischen Untersuchung sowie den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sind in der Zeit vom
07.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Memmelsdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:
https://www.memmelsdorf.de/bauen-umwelt-verkehr/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanung
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (bitte an: bauleitplanung@memmelsdorf.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können (bitte an bzw. bei: Gemeinde Memmelsdorf (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf),
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- dass die vorgenannten Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf) zusätzlich auch in Papierform ausliegen, dort zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten zugänglich sind und dort eingesehen werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Jürgen Reinwald
Erster Bürgermeister
- Bebauungs- und Grünordnungsplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 02.07.2026)
- Planbegründung mit Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,69 MB, 02.07.2026)
- Anlage 1 zur Planbegründung (PDF-Dokument, 1,44 MB, 02.07.2026)
- Anlage 2 zur Planbegründung (PDF-Dokument, 412,59 KB, 02.07.2026)
- Anlage 3 zur Planbegründung (PDF-Dokument, 278,71 KB, 02.07.2026)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 5,05 MB, 02.07.2026)
- Umweltrelevante Stellungnahmen nach §3 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 2,21 MB, 02.07.2026)
- Umweltrelevante Stellungnahmen nach §4 Abs. 1 BauGB (PDF-Dokument, 1,44 MB, 02.07.2026)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (PDF-Dokument, 92,55 KB, 02.07.2026)


