"Ablesung der Wasserzähler für die Jahresabrechnung 2025"
Ablesung der Wasserzähler für die Jahresabrechnung 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Memmelsdorf,
für die Erstellung der Jahresabrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren ist die
Ablesung der Wasserzähler bis spätestens 03.01.2026 erforderlich.
Für die Meldung des Zählerstandes gibt es verschiedene Möglichkeiten
1.) Online-Meldung (ohne Registrierung möglich)
• über die Internetseite www.memmelsdorf.de / Rathaus & Service / Das digitale Rathaus / Wasserzählerablesung - hier finden Sie den Link
zum Bürgerserviceportal:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/memmelsdorf/bsp_fis_webablesung#/
Das Portal ist bis zum 03.01.2026 geöffnet.
- oder über Ihr mobiles Gerät per QR-Code (PNG-Bilddatei, 21,57 KB, 02.12.2025)
Für die Eingabe benötigen Sie die Angaben auf der Rückseite des
Ablesebriefes.
2.) Per Fax an 0951 4096-96
3.) Per E-Mail an vga(@)memmelsdorf.de
4.) Per Post oder Einwurf in den Briefkasten des Rathauses.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit unser Bürgerserviceportal oder den QR-Code
für eine sichere Datenübermittlung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Bitte haben Sie Verständnis, dass telefonisch keine Zählerstände angenommen werden.
Um Rückfragen und Fehler zu vermeiden, bitten wir Sie um Folgendes:
- Überprüfung Ihrer Anschrift und ggf. Mitteilung von Veränderungen.
- Vergleich der Zählernummer(n) und Mitteilung falls abweichend.
- Eintragung des abgelesenen Zählerstandes in die Spalte „Neuer Zählerstand“.
- Der neue Zählerstand darf nicht niedriger sein als der alte Zählerstand.
- Eintragung Telefonnummer und Ablesedatum sowie Unterschrift
Bitte beachten Sie unsere Preisanpassung zum 01.07.2024. Informationen hierzu finden Sie
ebenfalls auf unserer Internetseite. www.memmelsdorf.de / Aktuelles (PDF-Dokument, 99,38 KB, 09.12.2025)
Liegen die Zählerstände der Gemeindeverwaltung bis spätestens 03.01.2026 nicht vor, wird der Wasserverbrauch geschätzt.
Bitte beachten Sie:
Die Ablesung der digitalen Zähler erfolgt automatisiert durch unser Wasserwerk.
In diesem Fall erhalten Sie keinen Ablesebrief und müssen nichts weiter unternehmen.
Natürlich können Sie jederzeit auch den digitalen Wasserzähler zur Selbstkontrolle ablesen.
Eine kurze Beschreibung hierzu finden sie anbei (PDF-Dokument, 258,23 KB, 02.12.2025).


