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Ortsmitte Memmelsdorf, Foto: www.drohnenflugbayern.de

Aktuelles

Achtung Niedrigwasser

icon.crdate08.06.2026

Appell des Landratsamtes: Wasser sparen!

Achtung Niedrigwasser: Landratsamt bittet um sparsamen Umgang mit Wasser

Die anhaltend trockene Witterung macht sich auch in den Gewässern des Landkreises Bamberg bemerkbar; derzeit können an allen Gewässern im Landkreis niedrige Pegelstände verzeichnet werden. Selbst der Main führt seit mehreren Wochen weniger Wasser als üblich. Vor diesem Hintergrund appelliert das Landratsamt an die Bevölkerung, beim Gartengießen und Bewässern besonders sparsam mit Wasser umzugehen. Denn nicht nur Blumen, Sträucher und Gemüsepflanzen leiden unter der Trockenheit. Auch die in Bächen, Flüssen, Seen und Teichen lebenden Tiere und Pflanzen sind auf ausreichend Wasser angewiesen. Jede zusätzliche Wasserentnahme belastet die Gewässer weiter. Insbesondere bei dauerhaft heißer und trockener Witterung sollte daher auf einen zurückhaltenden Wasserverbrauch geachtet werden. Auf das Beregnen von Wiesenflächen sollte möglichst verzichtet werden. Grundsätzlich darf eine Wasserentnahme nicht zu nachteiligen Veränderungen eines Gewässers führen und muss bei geringem Wasserstand unterbleiben. Das Landratsamt empfiehlt, nach Möglichkeit Regenwasser aus Tonnen oder Zisternen zu nutzen. Auch wassersparende Bewässerungsmethoden wie die Tröpfchenbewässerung können dazu beitragen, die Gewässer zu schützen.

Wasserentnahme nur in engen gesetzlichen Grenzen erlaubt

Das Landratsamt weist außerdem auf die geltende Rechtslage hin. Grundsätzlich ist für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Gräben, Seen oder Teichen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die vorab beim Landratsamt beantragt werden muss. Ausnahmen bestehen lediglich in engen Grenzen. Im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs darf Wasser von jedermann erlaubnisfrei geschöpft werden, allerdings ausschließlich mit Handgefäßen und nur in geringen Mengen.

Die Entnahme über Leitungen oder Pumpen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs nur aus wasserreicheren Flüssen und dort ebenfalls nur in begrenztem Umfang für das Tränken von Vieh oder den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft zulässig. Eine Bewässerung von Feldern außerhalb der Hofstätte ist davon nicht erfasst. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewässergrundstücken sowie Anlieger dürfen Wasser nur unter bestimmten Voraussetzungen entnehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass dadurch weder die Wasserführung wesentlich vermindert noch der Wasserhaushalt oder andere Berechtigte beeinträchtigt werden.

Gerade in Trockenzeiten können jedoch bereits geringe Wasserentnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben. Insbesondere kleinere Bäche reagieren empfindlich auf sinkende Wasserstände. Mögliche Folgen sind Fischsterben oder das Austrocknen von Bachabschnitten. In solchen Fällen ist die Wasserentnahme nicht mehr vom Eigentümer- oder Anliegergebrauch gedeckt. Für Anlieger gelten dieselben Einschränkungen. Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen sowie an schiffbaren oder künstlich angelegten Gewässern ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Verboten sind außerdem Einbauten in Gewässern, die ohne vorherige Genehmigung zum Aufstauen von Wasser errichtet wurden. Solche Anlagen müssen wieder entfernt werden. Das Landratsamt Bamberg bittet daher insbesondere während sommerlicher Trockenperioden um größtmögliche Zurückhaltung bei der Wasserentnahme aus Gewässern. Verstöße gegen wasserrechtliche Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Für weitere Informationen steht der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Bamberg zur Verfügung. Die aktuellen Wasserstände an größeren Flüssen können zudem unter www.nid.bayern.de oder www.gkd.bayern.de abgerufen werden.

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