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Aktuelles

Vergabe und Verkauf von Baugrundstücken in Meedensdorf

Artikel vom 14.09.2023

Die Gemeinde Memmelsdorf veräußert im Bebauungsplangebiet „Meedensdorf-Ost“ zwei Baugrundstücke. Die Vergabe erfolgt gem. folgendem Baulandvergabekonzept vom 26.07.2023:

I. Allgemeines

Die Grundstücke Roßgasse 7 (213/15, Gem. Meedensdorf, 546 m²) und Waldblick 10 (Fl.Nr. 213/8, Gem. Meedensdorf, 581 m²) werden von der Gemeinde Memmelsdorf veräußert.

Die Grundstücke sollen an bauwillige Einzelpersonen und Familien (natürliche Personen) veräußert werden. Die Veräußerung an Bauträger wird ausgeschlossen. Außerdem wird der Verkauf der Grundstücke mit einem Bau- und Selbstnutzungsgebot verbunden (s. Ziffer IV).

Die Vergabe sowie die Ausgestaltung der notariellen Kaufverträge erfolgt auf der Grundlage des nachfolgenden Baulandvergabekonzeptes der Gemeinde Memmelsdorf.

II. Antragsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

  • Der Bewerber muss volljährig sein
  • Der Bewerber kann sich auf jede Parzelle bewerben, eine zahlenmäßige Beschränkung und Priorisierung der Bewerbung wird nicht festgelegt.
  • Der Bewerber hat die Bewerbung schriftlich und unter Verwendung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulars bei der Gemeinde bis zum festgelegten Stichtag einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

III. Vergabeentscheidung, Losverfahren und Zuteilung

  1. Das Bewerbungsverfahren startet mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde und endet am 31. Oktober 2023.
  2. Nach Bewerbungsschluss wird die Verwaltung die eingegangenen Bewerbungen prüfen und die sich anschließende Vergabeentscheidung transparent vorbereiten und im Losverfahren durchführen.
  3. Sollte für ein Grundstück nur ein Bewerber Interesse bekunden, der die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, erhält dieser den Zuschlag.
  4. Die Grundstücke mit mehreren Bewerbern werden durch Verlosung unter den Bewerbern vergeben. Das Ergebnis der Verlosung wird protokolliert.
  5. Die Bewerber werden zum Verlosungs-Termin mit angemessener Ladefrist eingeladen. Über den Kreis der jeweiligen Bewerber hinaus ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen.
  6. Der zugeloste Bewerber erhält den Zuschlag für maximal ein Grundstück.
  7. Für jedes Grundstück werden jeweils 2 Nachrücker aus dem Bewerberkreis ausgelost.
  8. Dem jeweils zugelosten Bewerber wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Verlosungstermin das schriftliche Verkaufsangebot der Gemeinde Memmelsdorf – unter Beifügung des jeweiligen Kaufvertragsentwurfes – per Postzustellung übermittelt. Der jeweils zugeloste Bewerber wird aufgefordert, seinerseits die Angebotsannahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung der Gemeinde Memmelsdorf schriftlich zu bestätigen.
  9. Bestätigt der jeweils zugeloste Bewerber die Angebotsannahme nicht oder nicht fristgerecht, gilt der Zuschlag per Losentscheid als nicht erfolgt. In diesem Fall werden Punkte 8 und 9 für die Nachrücker in zugeloster Reihenfolge wiederholt.

IV. Verkaufskonditionen, Bau- und Selbstnutzungsgebot, Wiederkaufsrecht

  1. Die zu vergebenden Grundstücke werden zu einem einheitlichen Preis verkauft
  2. Für die Grundstücke beträgt der Verkaufspreis 255,00 €/m² (Bodenrichtwert 225,00 €/m² + 30,00 €/m² Erschließungskosten)
  3. Der in Ziffer 2 genannte Preis ist beitragsfrei hinsichtlich der straßenmäßigen Erst-Erschließung sowie der Beiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen für Wasser und Abwasser nach dem KAG für die gesamte Grundstücksfläche sowie einer Geschossfläche von 50 v.H. der Grundstücksfläche.
  4. Diese Beiträge werden damit nach der jeweils geltenden Erschließungsbeitragssatzung bzw. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- bzw. Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Memmelsdorf abgelöst.
  5. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die vom Käufer zu tragenden Hausanschlüsse des Grundstücks an die Ver- und Entsorgungsanlagen, die Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Kosten des grundbuchamtlichen Vollzugs sowie weiterer evtl. Nebenkosten des Grunderwerbs.
  6. Nicht enthalten sind ferner die Kosten für Strom-, Telekommunikations- und sonstige Anschlüsse. Diese sind unmittelbar mit den Trägern abzurechnen.
  7. Der Kaufvertrag enthält sowohl ein Baugebot sowie ein Selbstnutzungsgebot.
  8. Das Baugebot verpflichtet den Käufer, innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Beurkundung auf dem Kaugegenstand ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten und durch Fertigstellungs-/Nutzungsanzeige nachzuweisen.
  9. Das Selbstnutzungsgebot verpflichtet den Käufer, innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Eingang der Fertigstellungs-/Nutzungsanzeige gem. Art. 78 Abs. 2 BayBO den Vertragsgrundbesitz selbst zu bewohnen und nicht an Dritte zu veräußern oder zu vermieten oder sich zu einer solchen Veräußerung oder Vermietung zu verpflichten. Die Überlassung oder die Vermietung des Vertragsgrundbesitzes an Abkömmlinge des Käufers oder die Vereinbarung von Gütergemeinschaft gelten nicht als Veräußerung oder Vermietung im vorstehenden Sinne.
  10. Die Gemeinde ist zum Wiederkauf des Vertragsgrundbesitzes berechtigt, wenn der Käufer gegen die Bauverpflichtung und/oder die Veräußerungsbeschränkung oder das Drittnutzungsverbot aus Ziffern IV.8 und IV.9 verstößt. Die Sicherung dieses Anspruchs erfolgt durch Eintrag einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch.
  11. Für den Wiederkauf gilt folgendes:
    1. Er erfolgt zu den im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen. Wiederkaufspreis ist der vereinbarte Kaufpreis zzgl. vom Käufer zwischenzeitlich geleisteten Erschließungskosten
    2. Rechte Dritter, mit denen der Käufer den Vertragsgrundbesitz belastet hat, hat dieser auf seine Kosten zu beseitigen.
    3. Durch den Wiederkauf veranlasste Kosten, Lasten, Steuern und Abgaben aller Art fallen dem Käufer zur Last.
  12. Die notarielle Beurkundung der Kaufverträge wird von der Verwaltung vorbereitet und vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat durchgeführt.

Das Bewerbungsformular (PDF-Datei) können Sie hier herunterladen oder zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Bauamt, Zi.Nr. 102, abholen.

Alle Bewerbungsunterlagen sind per Post an Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf (Posteingang spätestens 31.10.2023) oder per E-Mail im pdf-Format an Frau Heinkelmann (E-Mail-Eingang spätestens 31.10.2023) einzureichen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.

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