Ablesung der Wasserzähler
icon.crdate21.06.2024
Möglichkeit der Zwischenablesung mit Zählerstand 30.06.2024 - bitte beachten!
Ablesung der Wasserzähler, Möglichkeit der Zwischenablesung mit Zählerstand 30.06.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Memmelsdorf,
im Zuge der Preisanpassung zum 01.07.2024 steht Ihnen die Möglichkeit einer Zwischenablesung zur Verfügung. Bei diesem Verfahren wird der Wasserzählerstand zum 30.06.2024 Tag genau abgerechnet.
Sollten Sie die Möglichkeit der Zwischenablesung nicht in Anspruch nehmen, wird der gesamte Wasserverbrauch am Jahresende hälftig aufgeteilt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1: Meldung des Zwischenzählerstandes zum 30.06.2024:
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau. Verbrauch bis einschließlich 30.06.2024 mit dem bisherigen Preis; Verbrauch 01.07. bis 31.12.2024 mit dem neuen Preis
2: Ohne Zwischenablesung / Keine Meldung des Zählerstandes zum 30.06.2024
Der zum Jahresende gemeldete Verbrauch wird je zur Hälfte auf beide Preise aufgeteilt.
Der Zählerstand zum 30.06.2024 kann gerne nachgereicht werden.
Die Abrechnung erfolgt bei beiden Varianten erst zum Jahresende.
Bitte beachten Sie: Die Zwischenablesung ist nicht notwendig, sondern stellt ein zusätzliches Angebot der Gemeinde dar. Aus diesem Grund werden keine Ablesebriefe per Post verschickt.
Telefonisch können wir von Rechts wegen keine Zählerstände entgegennehmen.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit unser Bürgerserviceportal für eine sichere Datenübermittlung.
Das Bürgerserviceportal steht Ihnen hierzu ab dem 01.07.2024 bis zum 30.11.2024 zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Hier (PDF-Dokument, 138,03 KB, 21.06.2024)finden Sie die Anleitung für die Übermittlung Ihres Zählerstandes!