Ablesung der Wasserzähler 2024 – So geht es!
icon.crdate27.06.2024
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Zwischenablesung mit Zählerstand 30.06.2024!
Bitte beachten Sie die Preisanpassung zum 01.07.2024 und die Möglichkeit der Zwischenablesung mit Zählerstand 30.06.2024!
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Memmelsdorf,
im Zuge der Preisanpassung zum 01.07.2024 steht Ihnen die Möglichkeit einer Zwischenablesung zur Verfügung. Bei diesem Verfahren wird der Wasserzählerstand zum 30.06.2024 Tag genau abgerechnet.
Sollten Sie die Möglichkeit der Zwischenablesung nicht in Anspruch nehmen, wird der gesamte Wasserverbrauch am Jahresende hälftig aufgeteilt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1: Meldung des Zwischenzählerstandes zum 30.06.2024:
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau. Verbrauch bis einschließlich 30.06.2024 mit dem bisherigen Preis; Verbrauch 01.07. bis 31.12.2024 mit dem neuen Preis
2: Ohne Zwischenablesung / Keine Meldung des Zählerstandes zum 30.06.2024
Der zum Jahresende gemeldete Verbrauch wird je zur Hälfte auf beide Preise aufgeteilt.
Der Zählerstand zum 30.06.2024 kann gerne nachgereicht werden über den Link www.buergerserviceportal.de/bayern/memmelsdorf/bsp_fis_webablesung
Die Abrechnung erfolgt bei beiden Varianten erst zum Jahresende.
Bitte beachten Sie: Die Zwischenablesung ist nicht notwendig, sondern stellt ein zusätzliches Angebot der Gemeinde dar. Aus diesem Grund werden keine Ablesebriefe per Post verschickt.
Hier (PDF-Dokument, 138,03 KB, 21.06.2024) erhalten Sie eine Anleitung für die Möglichkeit der Zwischenablesung (Übermittlung ab 01.07.2024)