Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026
icon.crdate06.07.2026
Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 liegen vor und können ab sofort eingesehen werden.
Vollzug des Baugesetzbuchs sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV);
Richtwertfestsetzung nach dem Stand vom 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich des Landkreises Bamberg hat am 09.06.2026 aktualisierte Bodenrichtwerte (Stand: 01.01.202) ermittelt.
Die vorliegenden Bodenrichtwerte liegen in der Zeit von
Montag, 06.07.2026, bis einschließlich Donnerstag, 06.08.2026,min der Gemeindeverwaltung Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Bauamt, Zimmer 102
zur Einsicht aus.
Unabhängig von dieser Auslegung kann jedermann Auskünfte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bamberg über die Bodenrichtwerte verlangen.
Folgende Bodenrichtwerte wurden für die Gemeinde Memmelsdorf neu festgelegt:
Ort | Bodenrichtwert €/m² (ebf) | Gebietsart |
Drosendorf | 295,00 | W |
Kremmeldorf | 175,00 | W |
Laubend | 160,00 | W |
Lichteneiche | 310,00 | W |
Meedensdorf | 245,00 | W |
Memmelsdorf | 320,00 | W |
Memmelsdorf | 3,00 | A |
Memmelsdorf | 1,10 | F |
Merkendorf | 200,00 | W |
Schmerldorf | 160,00 | W |
Weichendorf | 275,00 | W |
(W=Wohnbaufläche, A=Acker, F=forstwirtschaftliche Fläche, ebf=erschließungsbeitragsfrei)
Hinweise:
Die Ermittlung der BRW basiert auf den tatsächlichen Grundstücksverkäufen der Jahre 2024 und 2025. Die BRW haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die BRW für Wohnbauflächen wurden aus Verkäufen von unbebautem Bauland für den individuellen Wohnungsbau mit einer Grundstücksgröße von 400 - 1300 qm und einem Richtwertfaktor von 0,6 bis 2,49 ermittelt und beziehen sich grundsätzlich auf einen erschlie-ßungsbeitragsfreien Entwicklungszustand. Das bedeutet, die durchschnittlichen oder tat-sächlichen Erschließungskosten nach KAG und BauGB (Wasser, Abwasser, Energie, öffentliche Straße oder auch Grünfläche) sind im angegebenen Wert enthalten und entsprechen damit der Musterrichtlinie über Bodenrichtwerte (§ 5 ImmowertV). Abbruchgrundstücke wurden nicht berücksichtigt.
Es wurde für jede Gemeinde ein BRW für Acker ausgewiesen.
Der BRW ist nur gültig für Grundstücke, die der Landwirtschaft dienen. Er enthält keine Wert-anteile für Aufwuchs, Gebäude oder sonstige Anlagen. Der BRW gilt nicht für Freizeitgrundstücke etc.
Wertbestimmende Merkmale des landwirtschaftlichen Bodenrichtwertgrundstückes sind:
- • Mindestgröße von 2000 qm
- • freie Zugänglichkeit zur Bearbeitbarkeit mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen
- • keine Nutzungseinschränkungen durch z.B. Beschattung, Feuchtigkeit, starke Hang-lage
- • keine Sondernutzung, z.B. Energieerzeugung (Biogas, Solaranlage, etc.)
- • Richtwertfaktor 0,5 bis 5
Für Grünland wurden keine Bodenrichtwerte ausgewiesen, da für statistische Auswertungen nicht ausreichend verwertbare Kauffälle zur Verfügung standen. Diese können pauschal mit 75% des Wertes für Acker angesetzt werden.
Die BRW für forstwirtschaftliche Flächen wurden ohne Aufwuchs ausgewiesen. Aus den vorliegenden Verkäufen wurden 40% für Boden und 60% für Aufwuchs angesetzt.
Wertbestimmende Merkmale des forstwirtschaftlichen Bodenrichtwertgrundstückes sind:
- • Mindestgröße von 2000 qm
- • Richtwertfaktor 0,5 bis 6
