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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung

Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:

Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
  2. Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
    Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
  3. Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.

Künstlersozialabgabe, Beantragung der Korrektur der Entgeltmeldung

Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.

Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Gemeldet werden müssen die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbstständig Tätige geleisteten Zahlungen. Anhand dieser Summe wird die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnet.

Wenn Sie feststellen, dass die von Ihnen abgegebene Entgeltmeldung falsch oder unvollständig ist, informieren Sie die Künstlersozialkasse und übersenden eine Korrekturmeldung.

Die Künstlersozialkasse prüft, ob sich durch Ihre Korrekturmeldung die Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ändert.

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der Künstlersozialkasse bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Die Künstlersozialkasse berät Sie gerne.

  • Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der Künstlersozialkasse eine Abrechnung erhalten.
  • Sie stellen fest, dass die von Ihnen abgegebene Entgeltmeldung falsch oder unvollständig ist.

Sie können Ihre Korrekturmeldung online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite tragen Sie bitte die korrigierte Entgeltsumme ein und begründen Ihre Korrektur.

 Mitteilung per Post:

  • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse steht im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter ein "Korrektur-Meldebogen" zur Verfügung.
  • Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus. Dazu gehört auch, dass Sie die Korrektur begründen.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Künstlersozialkasse. Sie können einen formlosen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Bitte begründen Sie in jedem Fall die Korrektur.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist:

  • Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine neue Abrechnung.
  • Ergibt sich aus der neuen Abrechnung eine Nachzahlung, müssen Sie diese an die Künstlersozialkasse zahlen.
  • Sollte sich aus der neuen Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet die Künstlersozialkasse diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.

Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:

  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem die Künstlersozialkasse eine Korrektur der Abrechnung ablehnt.

Es gibt keine Frist für die Abgabe einer Korrekturmeldung. Die Künstlersozialkasse prüft jedoch, ob die Nacherhebung der Künstlersozialabgabe oder ein Anspruch auf Erstattung zu viel geleisteter Künstlersozialabgabe bereits verjährt ist.

Es fallen für Sie keine Kosten an.

1 bis 4 Wochen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Zu meldendes Entgelt ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel:

  • Gagen
  • Ankaufspreise
  • Honorare
  • Lizenzen
  • Sachleistungen
  • Auslagen wie Kosten für Telefon und Ähnliches sowie Nebenkosten für Material und Ähnliches

Nicht zum abgabepflichtigen Entgelt gehören:

  • die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften
  • Zahlungen an eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln
  • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter
  • Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • die sogenannte "Übungsleiterpauschale"
  • nachträgliche Vervielfältigungskosten

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Korrektur-Meldebogen für zur Künstlersozialabgabe Verpflichtete

  • § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • § 27 Absatz 1a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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