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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung

Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:

Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
  2. Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
    Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
  3. Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.

Integrationskurs, Beantragung einer Kostenbefreiung

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:

  • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen
  • oder Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt
    • Hinweis: Der Betrag erhöht sich um 10 % bei einem und um 20 % bei 2 oder mehr Kindern, entsprechend der Regelungen des Einkommensteuergesetzes
  • oder Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

Den Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

Antrag online stellen:

  • Öffnen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de und melden sich an mit:
    • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises,
    • dem elektronischen Aufenthaltstitel,
    • der eID für Bürgerinnen und Bürger der EU oder
    • mit dem ELSTER-Zertifikat Ihres Online-Finanzamtes (via BundID)
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise als Scan hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten per Post oder digital einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Antrag per Post stellen:

Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.

  • Sie können das Formular
    • am Bildschirm ausfüllen oder
    • herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.

Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.

3 bis 30 Tage

Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit wurden, müssen Sie dem BAMF unverzüglich mitteilen, wenn:

  • Ihnen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden,
  • die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder
  • die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für den Antrag müssen Sie einreichen:

    • aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld oder
      • Bürgergeld oder
      • Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder
      • Gehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgelts
      • gegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben
    • alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
      • Bezug von Wohngeld oder
      • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
      • sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit

  • § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
  • § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

AdresseBundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0+49 911 943-0
+49 911 943-1000+49 911 943-1000

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Zirndorf

AdresseBundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Zirndorf
Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf
+49 911 943-16610+49 911 943-16610
+49 911 943-16772+49 911 943-16772

Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)
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