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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Infrastrukturatlas, Übermittlung von Daten

Wenn Sie von der Zentralen Informationsstelle zur Lieferung von Infrastrukturdaten verpflichtet wurden, können Sie über die Portalseite des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) ihre digital vorliegenden georeferenzierten Daten an den Infrastrukturatlas übermitteln.

Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.

Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.

Als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes, zum Beispiel als Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen, müssen Sie Daten für den ISA liefern und diese regelmäßig aktualisieren. Es handelt sich dabei um Daten über alle Einrichtungen, die zum Auf- oder Ausbau von Telekommunikationsnetzen genutzt werden können. Zum Beispiel:

  • Glasfaserleitungen, 
  • Schutz- oder Leerrohre, 
  • Funkmasten, 
  • Richtfunkstrecken, 
  • Trägerinfrastrukturen (beispielsweise Ampeln, Straßenla-ternen),
  • Zugangspunkte.

Darüber hinaus müssen Sie Daten an den ISA auch liefern, wenn Sie Eigentümer oder Betreiber sonstiger physischer Infrastrukturen sind, die sich für die Errichtung drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite eignen.

Neben dem ISA stellt der ISA+ Daten dar, die Sie freiwillig liefern können. So können Sie Ihre Daten zu passiven Netzinfrastrukturen freiwillig für den ISA+ zur konkreten Vorbereitung von Mitnutzungsansprüchen zur Verfügung stellen und damit den Aufwand für die Beantwortung von Anfragen zur Mitnutzung reduzieren, da Sie dann auf den Infrastrukturatlas verweisen können.

- Sie sind Eigentümer oder Betreiber:

  • eines öffentlichen Versorgungsnetzes mit Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können oder  
  • sonstiger physischer Infrastrukturen, die sich für Zwecke der Errichtung oder Anbindung von drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite eignen.

- Die Daten zu den in Frage kommenden Einrichtungen liegen Ihnen georeferenziert und in digitaler Form vor.

  • Bevor Sie zum 1. Mal Daten für den Infrastrukturatlas liefern, erhalten Sie einen Verpflichtungsbescheid der Bundesnetzagen-tur beziehungsweise schließen einen öffentlich-rechtlichen Ver-trag mit der Bundesnetzagentur ab.
  • Bearbeiten Sie Ihre Geodaten entsprechend den gültigen Daten-lieferungsbedingungen für den Infrastrukturatlas. Eine aktuelle Version der Bedingungen wird über das ISA-Portal zum Down-load bereitgestellt.
  • Gehen Sie zur Abgabe von neuen Daten und auch bei Aktuali-sierungen Ihrer Daten wie folgt vor:
    • Rufen Sie das ISA-Portal auf und registrieren Sie sich als Datenlieferant, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzu-gang für das Portal besitzen.
    • Füllen Sie das Online-Formular zur Datenlieferung aus, la-den Ihre Geodaten hoch und senden Sie es elektronisch ab.
    • Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbei-tungsstand Ihrer Datenlieferung informieren.
    • Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Ihre Da-ten im Infrastrukturatlas berechtigten Personen dargestellt. 
       

Für die 1. Datenlieferung erhalten Sie eine eigene Frist (6 Wochen nach Vertragsschluss oder Bekanntgabe des Verpflichtungsbescheids). Die Daten müssen jährlich zum 01.07. aktualisiert werden. Freiwillige Aktualisierungen sind jederzeit möglich.

Abgabe: keine

2 bis 3 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Die für den Infrastrukturatlas relevanten Daten müssen digital in einem georeferenzierten und vektorisierten Datenformat übermittelt werden, das sich zur Übernahme in den Infrastrukturatlas eignet.

  • § 79 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • § 136 Absatz 6 Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • §153 Absatz 6 Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • § 3 Nummer 43, 45 und 54 Telekommunikationsgesetz (TKG)

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