Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente
Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:
Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
- Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ - Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.
Körperschaftsteuer, Beantragung der Option zur Körperschaftsbesteuerung
Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.