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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung

Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:

Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
  2. Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
    Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
  3. Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Beantragung eines Zuschusses durch Träger von Beratungsangeboten

Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Als juristische Person können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten Ihrer EUTB-Angebote beantragen. Mit der Bewilligung Ihres Antrags können Sie als Träger von Beratungsangeboten tätig werden.

Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

  • Antragsstellende müssen juristische Personen mit Sitz in Deutschland sein.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV).
  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie sind fachlich geeignet.
  • Ihre Angebote sind niedrigschwellig und behinderungsübergreifend.
  • Sie stellen die Unabhängigkeit der Beratenden sicher.
  • Ihr Beratungsangebot folgt nicht dem Zweck der Gewinnerzielung.
  • Das dem jeweiligen Bundesland zugeordnete Arbeitszeitenkontingent wird nicht ausgeschöpft, so dass nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) eine Finanzierung der Zuschüsse möglich ist.
  • Es liegt kein regionales Überangebot für die zu beantragende Beratungsleistung vor.

  • Sie beantragen den Zuschuss über das ProDaBa-Antragsportal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub).
  • Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Sie rufen das für sie relevante Verfahren auf.
  • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
  • Nach Zuteilung der Vollzeitäquivalente werden die Anträge an die zuständigen Landesbehörden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen weitergeleitet.
  • Insgesamt kann das Antragsverfahren bis zu 3 Monate dauern.
  • Der Bescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Bescheid eingestellt wird.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen wie zum Beispiel Tätigkeitsnachweise einreichen müssen.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren zu nutzen.

  • Antragsfrist: Den Antrag müssen Sie bis zum 31. März des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode stellen.
  • Widerspruchsfrist: Sie können 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.

Es fallen keine Kosten an.

Die Antragsbearbeitung erfolgt zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahres, unabhängig davon, wann der Antrag eingereicht wurde. (0 bis 3 Monate)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag
    • Übersicht über die Personal- und Sachausgaben, getrennt nach Kalenderjahren aufgegliedert

  • § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung - EUTBV)

Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH

AdresseGesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Kronenstraße 6
10117 Berlin
+49 30 28409-0+49 30 28409-0
+49 30 28409-210+49 30 28409-210

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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