Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung
Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:
Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
- Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ - Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.
Studium, Beantragung der Exmatrikulation
Studierende können die Exmatrikulation von einer Hochschule beantragen.
Die Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung endgültig nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation beispielsweise, wenn Sie Ihr Studium auf eigenen Wunsch abbrechen.
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:
- Grund der Exmatrikulation
- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen (mit Ausnahme von zulassungsbeschränkten Studiengängen, wofür Sie die von hochschulstart.de sowie der Hochschule zur Verfügung gestellten Informationen beachten sollten).
keine
In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Es ist ratsam, sich über die an der Hochschule geltenden Bestimmungen rechtzeitig zu informieren.
- ggf. Nachweis, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen
- Art. 94 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Satzung der Hochschule

