Die Großgemeinde Memmelsdorf ist eine moderne, bunte und aufgeschlossene „Familiengemeinde mit Herz“, echt fränkisch und überschaubar! Schloss Seehof, ein Denkmal und touristisches Juwel von europäischem Rang, verleiht Memmelsdorf Charme und Niveau. Hinzu kommt der hochwertige Wohnwert unserer Gemeinde inmitten der Fränkischen Toskana durch das Angebot an ärztlicher Versorgung, Kindergärten und Schulen sowie Apotheken, Banken, Einkaufsmöglichkeiten, Postfilialen, Sportanlagen, Hallenbad und Mehrzweckhalle.
Am 20.05.2022 wurde die Gemeinde Memmelsdorf als FairTrade-Kommune ausgezeichnet.
Memmelsdorf bietet neben einer guten Verkehrsanbindung und einem naturnahen Leben im Grünen ein ausgewogenes Vereins- und Bildungsangebot für alle Altersstufen. Tradition und Moderne verbinden sich bei uns zu einem liebens- und lebenswerten Umfeld. All das macht unsere Familiengemeinde für Jung und Alt attraktiv.
Herzlich Willkommen im digitalen Rathaus: Hier finden Sie unseren digitalen Bürgerservice mit Formularen zu allen Leistungen der Verwaltung, aktuelle Meldungen der Gemeindeverwaltung sowie unser gemeindliches Ortsrecht und Informationen zum Haushalt. Zudem können Sie sich einen Überblick über die kommunalpolitischen Gremien verschaffen. Bei Interesse an einer Stelle bei der Gemeinde Memmelsdorf finden Sie hier unsere Stellenausschreibungen.
Herzlich Willkommen im digitalen Bauamt. Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen dazu, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben in Frage kommt, Sie finden hier alle bestehenden Bebauungspläne und Bekanntmachungen der in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Großgemeinde Memmelsdorf. Außerdem stellen wir Ihnen in den folgenden Seiten die aktuellen Bodenrichtwerte oder Trinkwasseranalysen sowie Formulare für z.B. Straßensperrungen oder Sondernutzungen zur Verfügung.
Ihr Alltag in Memmelsdorf: In dieser Rubrik finden Sie neben den Kinderbetreuungsangeboten auch Informationen unter "Mehrgenerationen" zur Behinderten-, Senioren- und Jugendarbeit. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zeigt die Busanbindungen sowie die Sharing-Angebote in Memmelsdorf. Unter Wirtschaft und Gewerbe sind die Memmelsdorfer Gewerbebetreibenden aufgeführt. Wir bieten allen Memmelsdorfer Betrieben die Möglichkeit, sich in die Gewerbedatenbank eintragen zu lassen. Zudem erhalten Sie unter "Pfarrämter und Kirchen" einen Überblick unserer Pfarreien. Das Standesamt stellt hier die Traumöglichkeiten in Memmelsdorf vor und bietet einen Überblick der gemeindlichen Friedhöfe. Unter "Abfallentsorgung" haben wir für Sie Infos zum Wertstoffhof, Containerstandorten und Sperrmülle zusammengestellt.
Einen Ausblick in das umfangreiche Freizeitangebot hier vor Ort finden Sie unter "Sport & Spiel" und "Veranstaltungen". Außerdem bieten wir allen Memmelsdorfer Vereinen die Möglichkeit, sich in die Vereinsdatenbank einzutragen und so ihre Kontaktdaten zu veröffentlichen.
Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.
Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.
Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.