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  • Google Ireland Limited
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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung

Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:

Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
  2. Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
    Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
  3. Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.

Kommunaler Klimaschutz, Beantragung einer Förderung für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz

Geben Sie Ihrem Klimaschutz ein Gesicht - den Klimaschutzlotsen! Gemeinsam ist man stärker. Wir fördern Koordinierungsstellen, damit sich Kommunen mit Partnerkommunen bei der Planung von wirksamen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten koordinieren können.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz ("Klimaschutzlotse"), die die Klimaschutzaktivitäten der Kommune organisiert und begleitet. Der Klimaschutzlotse vernetzt relevante Akteure, koordiniert Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels und unterstützt Politik und Verwaltung bei der strategischen Ausrichtung des kommunalen Klimaschutzes.

Gegenstand

Klimaschutz-Koordinierungsstelle ("Klimaschutzlotse")

- Personalkosten für Fachpersonal für Klimaschutzkoordination
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungen (bis zu 15 Tage)
- Externe Prozessbegleitung

Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal: 150.000 €

Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)

Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund kann der Prozentsatz noch angepasst werden.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.

Zuwendungsfähige Kosten

Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.

Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund muss der Prozentsatz oft noch angepasst werden, da ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers an den Ausgaben vorzusehen ist (in Bayern 10 %).

Allgemeine Fördervoraussetzungen - kurz erklärt

  1. Projektstart erst nach Bewilligung
    Beginnen Sie erst mit dem Projekt, wenn der Förderbescheid vorliegt. Vorarbeiten auf eigenes Risiko sind ausgeschlossen.
  2. Keine Pflichtaufgaben
    Vorhaben, zu denen Ihre Kommune oder Dritte ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
  3. Finanzierung steht
    - Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (z. B. Eigenanteil, weitere Zuschüsse).
    - Laufende Betriebs- und Unterhaltskosten trägt die Kommune selbst.
  4. Mindestgröße
    Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10 000 € betragen.
  5. Anschaffungen
    Gefördert werden Anschaffungen nur, wenn sie in das Eigentum der Kommune übergehen und nicht gewerblich betrieben werden.
  6. Genehmigungen
    Holen Sie alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Zustimmungen (etwa von Grundstückseigentümer*innen) ein, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
  7. Zweckbindung
    Die geförderten Mittel und angeschafften Anlagen sind ausschließlich für das bewilligte Vorhaben zu nutzen. In der Regel gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ab Inbetriebnahme; eine kürzere Frist ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich.

Ausschlusskriterien:

  • Vorhaben, zu denen Ihre Kommune oder Dritte ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
  • Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen.
  • Leistungen, die der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) dienen, sind nicht förderfähig.

So läuft Ihr Antrag ab - Schritt für Schritt

  1. Antrag online stellen
    Füllen Sie den Antrag auf der Fördermanagementplattform Bayern aus und senden Sie ihn ab.
  2. Weiterleitung an die richtige Stelle
    Die Plattform schickt Ihren Antrag automatisch an die zuständige Bezirksregierung. Bei Rückfragen meldet sich die Behörde direkt bei Ihnen.
  3. Zuwendungsbescheid erhalten
    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
  4. Geld auszahlen lassen
    - Projekte über 100 000 €: Sie reichen nach Abschluss einen Verwendungsnachweis ein, der geprüft wird.
    - Projekte bis 100 000 €: Eine kurze Mitteilung, dass Ihr Vorhaben abgeschlossen ist, genügt (vereinfachtes Verfahren).
  5. Änderungen mitteilen
    Ändern sich nach Bewilligung die tatsächlichen Kosten, informieren Sie bitte sofort die Bewilligungsstelle - nur so kann der Zuschuss korrekt angepasst werden.

(Sie möchten mit Ihrem Projekt loslegen, bevor der Förderbescheid vorliegt? Dann brauchen Sie eine ausdrückliche Zustimmung zum "vorzeitigen Vorhabenbeginn" (Nr. 1.5.4 VV zu Art. 44 BayHO). So gehen Sie vor: Rechtzeitig beantragen- Stellen Sie den Antrag vor dem ersten rechtsverbindlichen Schritt (z. B. Auftrag unterschreiben, Bestellung auslösen).- Schreiben Sie dazu eine formlose E-Mail an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde., Dringlichkeit begründen- Erläutern Sie, warum Sie nicht bis zum Förderbescheid warten können (z. B. enge Bau-/Ausschreibungsfristen, saisonale Arbeiten, Preisbindungen).- Beschreiben Sie kurz, welche Folgen es hätte, wenn sich das Vorhaben verzögert., Risiko kennen- Die Zustimmung ermöglicht nur den Start - sie ist keine Förderzusage.- Beginnen Sie trotzdem auf eigenes Risiko: Wird der Antrag später abgelehnt oder gekürzt, tragen Sie die Kosten selbst., Schriftliche Zustimmung abwarten- Legen Sie erst los, wenn Ihnen die behördliche Bestätigung schriftlich vorliegt.- Ausgaben, die vor diesem Datum entstehen, sind nicht förderfähig., Umfang beachten- Die Zustimmung gilt nur für das beantragte Vorhaben in der angegebenen Höhe.- Änderungen (z. B. neue Gewerke, höhere Kosten) müssen erneut genehmigt werden., Unterlagen beifügen- Aktueller Kosten- und Zeitplan- Gemeinderats-/Kreistagsbeschluss zum Projekt- Finanzierungskonzept (Eigenanteil gesichert). Befolgen Sie diese Schritte, bleibt Ihr Vorhaben trotz frühem Start förderfähig - und Sie vermeiden unangenehme Überraschungen bei der späteren Prüfung.)

Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 9 Monat(en) bis zu 18 Monat(en) zu rechnen.

n.v.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektbeschreibung: Kurz schildern, was Sie vorhaben und welches Ziel Sie damit verfolgen (z. B. wie viele Tonnen CO2 Sie einsparen wollen und wie Sie das berechnen).
    • Ausgabengliederung und Finanzierungsplan: Übersicht der geplanten Ausgaben und Finanzierungsplan (Eigenanteil, andere Zuschüsse )
    • Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde: Schriftlich bestätigen, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen haben.
    • Erklärung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: Angeben, ob Ihre Kommune zum Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) berechtigt ist.
    • ggf. Nachweis der Finanzschwäche: Eine Bestätigung der Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht vorlegen.
    • Gremienbeschluss: Beschluss des zuständigen kommunalen Gremiums, dass das Vorhaben durchgeführt werden soll.
    • Erklärung zur Doppelförderung: Erklärung, dass Sie für dasselbe Projekt keine weiteren Landesmittel beantragen.
    • detaillierter Ausgabenplan: Aufzuschlüsseln sind die Personalkosten inkl. Eingruppierung, Fahrtkosten, Kosten für die Weiterqualifizierung für intern eingesetztes Personal (bis zu 15 Tagen), ggf. Kosten für professionelle Prozessunterstützung, Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit, ...
    • ggf. aktuelle Einwohnerbestätigung bzw. Meldebestandsauskunft: Eine aktuelle Einwohnerbestätigung für "kleine Kommune bzw. interkommunaler Zusammenschluss" hochladen.

  • Richtlinie zur "Förderung des kommunalen Klimaschutzes" im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFöR 2026)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
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97070 Würzburg
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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