Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung
Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:
Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
- Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ - Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.
Auslandsstudium, Informationen
Die internationale Zusammenarbeit und der grenzüberschreitende Austausch von Personen und Ideen gehören traditionell zum Selbstverständnis der bayerischen Hochschulen. Im Zuge der Globalisierung steigt die Nachfrage nach Hochschulabsolventen/-innen, die durch einen Auslandsaufenthalt interkulturelle Kompetenzen erworben haben. Die bayerischen Hochschulen tragen dieser Entwicklung durch eine stärkere Internationalisierung der Ausbildung Rechnung.
Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine gründliche Vorbereitung. Erste Anlaufstelle ist das Akademische Auslandsamt (oder Einrichtungen der Studienberatung) der Hochschule, an der Sie studieren, oder - wenn Sie noch nicht studieren - der nächstgelegenen Hochschule. Ausführliches Informationsmaterial über die Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland ist über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee 50, 53175 Bonn als zentrale Informationsstelle erhältlich.
In vielen Ländern werden Studiengebühren verlangt. Die Lebenshaltungskosten liegen dagegen in manchen Ländern unter denen der Bundesrepublik Deutschland.
Über die Förderung von Auslandsaufenthalten durch Stipendien kann das Akademische Auslandsamt oder auch der DAAD informieren. Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen.