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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure, Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.

Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
  • zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR

Nichtmitglieder: 288 EUR

  • Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau
  • Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden
  • Führungszeugnis

  • Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
  • Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
  • Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO)
  • Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

AdresseBayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0+49 89 419434-0
+49 89 419434-20+49 89 419434-20

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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