Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente
Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:
Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
- Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ - Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.
Wohnsitz, Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.