Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung
Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:
Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
- Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ - Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.
Studium im Ausland, Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder einer Studienleistung
Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.
Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte.
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.
Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
Wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Dort wird geprüft, ob und inwieweit Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, bei einer Fortsetzung des Studiums anerkannt werden können.
Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiums oder die Zulassung zur Promotion.
- Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)

