Interregionale Zusammenarbeit in Europa, Beantragung einer Förderung
Zweck
"Interreg VI Europe" unterstützt politische Lernprozesse zum Austausch von Erfahrung, Wissen und vorbildlichen Vorgehensweisen zwischen den relevanten politischen Institutionen und der Leistungsverbesserung von politischen Maßnahmen und Programmen für die regionale Entwicklung. Das Programm ermöglicht es regionalen und lokalen Behörden und anderen auf regionaler Ebene relevanten Akteuren in ganz Europa, sich über Praktiken und Ideen zu öffentlichen Politikansätzen auszutauschen und auf diesem Wege Lösungen zu finden, um ihre Strategien für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu verbessern.
Gegenstand
Das Programm befasst sich mit sechs allgemeineren Themenbereichen, die jeweils immer eng mit der Erarbeitung lokaler Lösungsansätze durch Erfahrungsaustausch verknüpft sind:
- “Ein intelligenteres Europa“ (Schwerpunkt)
- “Ein grüneres und CO2-armes Europa“ (Schwerpunkt)
- “Ein stärker vernetztes Europa“
- “Ein sozialeres Europa“ (Schwerpunkt)
- „Ein bürgernäheres Europa“
- „Bessere regionale Governance-Strukturen“
Zuwendungsempfänger
Das Programmgebiet besteht aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, der Schweiz sowie 7 EU-Kandidatenländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Nord-Mazedonien, Serbien und die Ukraine), die sich dem Interreg Europe-Programm seit 2023 anschließen. Das Förderprogramm richtet sich an nationale, regionale und lokale Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z. B. Agenturen für Regionalentwicklung, Einrichtungen zur Unterstützung der Wirtschaft, Universitäten) sowie private Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Zuwendungsfähige Kosten
Das Programm finanziert zwei Arten von Aktivitäten:
- Projekte der interregionalen Zusammenarbeit von relevanten politischen Institutionen aus unterschiedlichen europäischen Ländern, in denen ca. vier Jahre zu einem bestimmten Politikfeld zusammengearbeitet wird und die Lehren aus dieser Kooperation in die Praxis übertragen werden.
- Schaffen von Online-Plattformen des kontinuierlichen Lernens, in denen Einrichtungen Lösungs- und Politikansätze in den vier Themenfeldern sowie Kontakt zu entsprechenden Experten finden
Zu den förderfähigen Kosten zählen Personal, Verwaltung, Reise & Unterbringung und externe Beratung/Fremdleistungen sowie in begründeten Ausnahmefällen Ausrüstung und Durchführung von Pilotprojekten.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt zwischen 70 und 80 % der förderfähigen Projektkosten.
Neben Fristen und Formalkriterien (Vollständigkeit und Richtigkeit der Anträge) müssen hinreichende Abdeckung europäischer Teilregionen und der Einbezug relevanter Akteure der öffentlichen Verwaltung sichergestellt sein (unter Anderem Verwaltungsbehörden von Strukturfondsprogrammen sowie regionalen Entwicklungsinstrumenten und -programmen).
Anträge sind fristgerecht zum jeweiligen Antragsaufruf auf Englisch im Onlineportal des Programms zu stellen.
In dem zweistufigen Auswahlverfahren wird zunächst geprüft, ob die technischen Anforderungen und Förderfähigkeitskriterien des Programms erfüllt sind. Projekte, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden in der folgenden Stufe auf ihre Qualität überprüft. Diese verläuft wiederum zweistufig. Das gemeinsame Sekretariat prüft dabei
- den Projektbeitrag zur Erreichung der Programmziele anhand der
- Relevanz des Vorschlags
- Qualität der angestrebten Ergebnisse
- Qualität der Partnerschaft;
- die Kohärenz und Machbarkeit des vorgeschlagenen Projektes sowie seines Geldwertes anhand der
- Kohärenz des Vorschlags und Qualität des Ansatzes
- Kommunikation und des Managements
- Finanzen und des Budgets.
Informationsstelle für bayerische Projektpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 73, Programme und Pläne
Prinzregentenstraße 28
80538 München
E-Mail: Referat73@stmwi.bayern.de
Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links"). Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen acht Wochen und vier Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.
Informationsstelle für bayerische Projektpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Alessa Merz
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 2162-2009
Telefax: 089 2162-3009
E-Mail: alessa.merz@stmwi.bayern.de
Bayerische Kontaktstelle Interreg Europe
EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn e.V.
Verena Pfeffer
Telefon: +49 (0) 170 / 8118191
E-Mail: v.pfeffer@euregio-bayern.de
Gemeinsames Sekretariat des Programmes
"Les Arcuriales", 5th floor, 45 rue de Tournai, Entrée D
59000 Lille, Frankreich
Telefon: +33 328 144 100
- VERORDNUNG (EU) 2021/1059 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel