Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
Die Zuwendungsempfänger haben nachfolgende Leistungen als Zuwendungsvoraussetzung zu erbringen:
Netzwerkarbeit
- Netzwerkarbeit umfasst den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien.
- Neben der Koordination von geeigneten Hilfeangeboten umfasst die Netzwerkarbeit auch die Schaffung von systematischen Zugängen zur Zielgruppe durch eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen.
- Um eine bestmögliche Vernetzung zu gewährleisten, ist eine Analyse der Kooperationspartner, ihrer Aufgaben und Angebote, fachlicher Ressourcen und Grenzen sowie der Zielgruppe vor Ort notwendig.
- Ziele der Netzwerkarbeit sind unter anderem die Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis und Akzeptanz der einzelnen Netzwerkpartner, gemeinsame Sprachregelungen, transparente Übergaberegelungen und verbindliche Standards im präventiven Kinderschutz.
- Geeignete Mittel, um die Ziele der Netzwerkarbeit zu erreichen, sind etwa die Einrichtung Runder Tische, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII oder vergleichbarer (auch virtueller) Kommunikationsplattformen zum fachlichen Austausch aller Berufsgruppen und Institutionen, die Frühe Hilfen anbieten.
Navigationsfunktion
Neben der Netzwerkarbeit als allgemeine, strukturelle Zusammenarbeit hat die Koordinierende Kinderschutzstelle Eltern entsprechend ihrem individuellen Bedarf innerhalb des Jugendamtes oder an geeignete Netzwerkpartner zu vermitteln und den Übergang an der Schnittstelle zwischen zwei Netzwerkpartnern auf Wunsch unterstützend zu begleiten.
Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
Der Zuwendungsempfänger hat eine netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption zu erstellen, die Grundlage der Netzwerkarbeit ist. Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption ist aus einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse der Region heraus zu entwickeln und muss vorhandene Angebote Früher Hilfen erfassen.
Personelle Ausstattung und berufliche Qualifikation
Um den fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind pro Koordinierender Kinderschutzstelle in der Regel mindestens 1,5 Vollzeitstellen erforderlich. In begründeten Fällen ist eine Vollzeitstelle ausreichend; in diesem Fall ist die Sicherstellung der verlässlichen und kontinuierlichen Vertretung in der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption konkret darzulegen. Eine darüberhinausgehende Reduzierung ist in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde zulässig.
Die eingesetzte Fachkraft soll in der Regel ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in der Ausbildungsrichtung Soziale Arbeit oder eine Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben. Sie muss über die notwendigen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Rechtskenntnisse verfügen. Praktische Erfahrungen im Arbeitsfeld der Bezirkssozialarbeit oder in Spezialdiensten der Kinder- und Jugendhilfe sind nachzuweisen.