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  • Google Ireland Limited
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Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung

Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:

Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
  2. Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
    Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
  3. Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.

Erwachsenenbildung, Beantragung einer Förderung für Kurse zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule

Anerkannte Träger können eine Förderung für Kurse für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten, beantragen.

Zweck

Der Kurs hat das Ziel, dass Jugendliche befähigt werden, den erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule bzw. des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule anzustreben.

Gegenstand

Förderung von Kursen für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten. Anerkannte Träger bieten Unterricht und Betreuung, die als Projektförderung mit Eigenmittelanteil bezuschusst werden.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung, staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich nur Ausgaben, die unmittelbar für die Durchführung der geförderten Maßnahme erforderlich sind und innerhalb des Bewilligungszeitraums entstehen. Dazu zählen in der Regel projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Kosten für Leistungen Dritter und anteilige Betriebskosten, sofern sie dem Förderzweck dienen und wirtschaftlich sowie sparsam eingesetzt werden. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen insbesondere Grundausstattung an Mobiliar, bereits begonnene Maßnahmen oder Ausgaben ohne direkten Bezug zum Fördergegenstand. Grundlage hierfür sind die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.

  • Die Kurse müssen teilnehmeroffen sein; d. h. es können sowohl Jugendliche mit Schulabschluss als auch Jugendliche ohne Schulabschluss teilnehmen.
  • An einem Kurs müssen mindestens 10 Jugendliche teilnehmen.
  • Um die Jugendlichen sinnvoll auf den Abschluss der Mittelschule vorzubereiten, sind mindestens 900 Unterrichtseinheiten erforderlich.
  • Der Projektträger ist verpflichtet, qualifiziertes Personal für den Unterricht einzusetzen und es ist auch eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen.
  • Der Maßnahmenzeitraum muss mindestens 7 Monate betragen.

Ausschlusskriterien:

Förderanträge können ausschließlich von den durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als antragsberechtigt bestimmten Trägern gestellt werden.

Förderanträge können ausschließlich von den durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als antragsberechtigt bestimmten Trägern gestellt werden.

Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Woch(en) bis zu 4 Woch(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Konzept (formlos)
    • Nachweise der Qualifikationen für das Lehrpersonal und die sozialpädagogische Betreuung
    • Kostenplan-Vorlage
    • Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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