Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Memmelsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Memmelsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus Memmelsdorf, Foto: Pressestelle Gemeinde Memmelsdorf

Dienstleistungen

Teilhabe am Arbeitsleben, Beantragung einer Einzelfallförderung durch Menschen mit Behinderung

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine Einzelfallförderung in Betracht kommen.

Sie können im Einzelfall ergänzende unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Einzelfallförderungen sind zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeughilfe
  • Arbeitsassistenz
  • Technische Arbeitshilfen
  • Hilfsmittel
  • Verdienstausfall
  • Wohnungshilfen

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist und Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, übernimmt sie dafür die Kosten.

Informationen zu den jeweiligen Einzelfallförderungen:

Kraftfahrzeughilfe

Es gibt unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können:

  • Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Übernahme der Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Reparaturen der Zusatzausstattungen
  • Kostenzuschuss zum Erwerb eines Führerscheins
  • Leistungen in Härtefällen wie etwa Zuschuss zu den Beförderungskosten, die etwa durch Beförderungsdienste entstehen

Die Zuschüsse für den Kauf eines Kraftfahrzeuges und für den Führerschein sind abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Die Kosten für eine behinderungsbedingt notwendige Zusatzausstattung übernimmt die Agentur für Arbeit in voller Höhe.

Beim Kauf eines Kraftfahrzeuges bekommen Sie maximal EUR 22.000 des Kaufpreises gefördert. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie wegen Art und Schwere der Behinderung zwingend ein Kraftfahrzeug mit einem höheren Kaufpreis benötigen.

Alternativ können Sie im Rahmen der Härtefallregelung auch Zuschüsse zu den Beförderungskosten erhalten. In der Regel fällt ein Eigenanteil an.

Arbeitsassistenz

Sie können grundsätzlich am Arbeitsleben teilhaben, benötigen aber aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Beschäftigung? Dann hilft Ihnen die Arbeitsassistenz, Ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen.

Die Arbeitsassistenz geht über gelegentliche Handreichungen hinaus. Sie ist zeitlich und in Bezug auf die Tätigkeit eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen. Die eigentliche Arbeitsleistung müssen Sie selbst erbringen. Kurzfristige und unregelmäßige Hilfen sind damit nicht abgedeckt.

Ziel der Leistung ist es, dass Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bekommen. Die Kosten der Arbeitsassistenz übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Sie haben auch im Falle wechselnder Arbeitsstellen diesen Gesamtanspruch. Sollten Sie nach Ablauf der maximalen Förderdauer weiterhin eine Arbeitsassistenz benötigen, ist das Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zuständig.

Um den Verwaltungsablauf zu vereinfachen, übernehmen die Integrationsämter jedoch von Beginn an die Ausführung der Leistung.

Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen sind Vorrichtungen und Geräte, die einen Arbeitsplatz behindertengerecht ausstatten. Sie sollen Ihnen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen.

Beispiele für technische Arbeitshilfen:

  • Bildschirmlesegerät
  • Einhandtastatur
  • orthopädischer Bürostuhl

Technische Hilfen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse am Arbeitsplatz zugeschnitten. Da die geförderten Gegenstände in Ihr Eigentum übergehen, können Sie diese beim Wechsel des Arbeitsplatzes mitnehmen.

Hilfsmittel

Bei Förderungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben geht es um Hilfsmittel, die wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung erforderlich sind

  • zur Ausbildung oder Berufsausübung,
  • zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder
  • zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz.

Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise orthopädische Sicherheitsschuhe oder ein orthopädischer Fußschutz, wenn sie ausschließlich für Tätigkeiten in einem bestimmten Beruf beziehungsweise einer bestimmten Berufsausbildung erforderlich sind. 

Verdienstausfall

Sie oder eine zu Ihrer Begleitung erforderliche Person müssen zu einer Bildungsmaßnahme oder zur Vorstellung bei einer neuen Arbeitsstelle fahren. Und das ist nur während der üblichen Arbeitszeit möglich? Dann bekommen Sie oder Ihre Begleitung einen möglichen Verdienstausfall ausgeglichen.

Wohnungshilfen

Die Leistungen der Wohnungshilfe umfassen finanzielle Hilfen für

  • die Kosten der Beschaffung,
  • die Ausstattung sowie
  • die Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung.

Den Ort Ihrer Berufsausbildung oder Ihren Arbeitsplatz sollen Sie dadurch möglichst barrierefrei und selbständig erreicht können. Die konkreten Leistungen hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem Bedarf ab.

Damit für Sie eine Einzelfallförderung zur beruflichen Teilhabe in Betracht kommt, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend verringert. 
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie müssen sich wegen einer Kostenerstattung oder der Gewährung von Zuschüssen an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Förderung beachten:

Kraftfahrzeughilfe:

  • Sie sind für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits- oder Ausbildungsort beziehungsweise Bildungsstätte auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, weil Sie wegen Ihrer Behinderung diese Strecke nicht zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderweitig zurücklegen können.

Arbeitsassistenz:

  • Sie müssen schwerbehindert sein. Das bedeutet, Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Die Unterstützung ist zur Erlangung eines Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzes notwendig.
  • Der Assistenzbedarf durch eine persönliche Assistenzkraft muss über gelegentliche Handreichungen hinausgehen.
  • Außerdem muss es sich um eine zeitlich wie auf die Tätigkeit bezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung handeln.

Technische Arbeitshilfen:

  • Sie benötigen die technische Arbeitshilfe wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung zur Berufsausübung oder Ausbildung und
  • die technische Arbeitshilfe dient ausschließlich der Teilhabe am Arbeitsleben.

Hilfsmittel:

  • Sie benötigen das Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung für einen bestimmten Arbeitsplatz beziehungsweise für eine spezielle Form der Berufsausübung oder -ausbildung. Sie brauchen es nicht bei anderweitigen beruflichen Tätigkeiten.
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber oder ein Träger der medizinischen Rehabilitation sind nicht vorrangig zu dieser Leistung verpflichtet. 

Verdienstausfall:

  • Ihr Verdienstausfall oder der Verdienstausfall einer erforderlichen Begleitperson ist unvermeidbar. Die Reise kann also nur während der üblichen Arbeitszeit erfolgen.

Wohnungshilfe:

  • Eine Förderung von Leistungen der Wohnungshilfe setzt voraus, dass bei Ihnen eine berufsbezogene Notwendigkeit besteht.

Damit Sie eine Einzelfallförderung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
  • In einem persönlichen Gespräch klären sie gemeinsam, ob eine Einzelfallförderung für Sie in Frage kommt.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Keine

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

  • § 112 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • § 49 Absatz 8 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg Geschäftsstelle Bamberg

AdresseAgentur für Arbeit Bamberg-Coburg Geschäftsstelle Bamberg
Mannlehenweg 27
96050 Bamberg
+49 951 9128-0+49 951 9128-0
+49 951 9128-261+49 951 9128-261

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Das digitale RathausFundbüroMitarbeiterStellenausschreibungenMitteilungsblatt