Wichtige Neuerung ab dem 01.05.2025 – Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente bei Neuausstellung
Ab dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos:
Lichtbilder müssen digital an die Gemeinde übermittelt werden – entweder direkt vor Ort oder über zertifizierte Fotograf:innen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkt in der Gemeinde: Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das Lichtbild bei uns vor Ort gemacht und direkt ins System übertragen werden.
- Zertifizierte Fotograf:innen: Diese können das Foto über eine sicherer Cloud-Verbindung direkt an uns übermitteln.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Fotodienst diese digitale Übermittlung anbietet. Einen Überblick über zertifizierte Fotograf:innen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ - Weiterhin möglich: Bilderstellung im Drogeriemarkt.
Deutschlandstipendium, Bewerbung
Sie können sich für ein Stipendium an einer Hochschule bewerben.
Das Deutschlandstipendienprogramm fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Dabei werden begabte und leistungsstarke Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger gefördert. Neben fachlichen Leistungen werden sowohl außerfachliches oder außerschulisches Engagement als auch besondere persönliche oder familiäre Umstände berücksichtigt.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt. Die Stipendien werden aus von den Hochschulen eingeworbenen privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert.
- Das Stipendium wird an Studentinnen und Studenten sowie an Studienanfängerinnen und Studienanfänger nach Begabung und Leistung vergeben. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- bisher erbrachte Leistungen
- bisheriger persönlicher Werdegang
- gesellschaftliches Engagement
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
- Das Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, sofern die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, nicht unter einem Monatsdurchschnitt von 30 Euro liegt.
Interessierte können sich im Bewerbungszeitraum bewerben.
Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und entsprechend bekannt gemacht.
Bewerbungszeitraum an der Technischen Universität München
- Der Bewerbungszeitraum wird aktuell unter www.tum.de/deutschlandstipendium veröffentlicht.
- Für Abiturientinnen und Abiturienten des jeweiligen Abschlussjahrs gibt es einen zusätzlichen Bewerbungszeitraum. Informationen dazu finden Sie ebenfalls unter www.tum.de/deutschlandstipendium
- Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für die Bewerbung notwendig sind.
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
- Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)

