Sperrmüll: ChangeMe

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Memmelsdorf
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Sperrmüll

Was tun bei Sperrmüll?

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt derzeit im "Abruf-System". Dies bedeutet, dass jeder Haushalt die Möglichkeit hat, 2x pro Jahr sperrige Abfälle zur Abholung bereit zu stellen. Um die Wartezeit bis zur Abholung möglichst kurz zu halten, beachten Sie bitte den Anmeldeschluss für die jeweilige Sperrmüllsammlung (siehe Symbol im Abfallkalender)

So können Sie Ihr Abfuhrgut anmelden

  • mit der Sperrmüllkarte im Postkartenformat (diese sind im Faltblatt "Abfuhrkalender" integriert und können an der Perforation herausgetrennt werden) oder
  • über das Internet unter diesem Formular
  • telefonisch unter Telefonnummer: 0951 85-555 (das Sperrmülltelefon steht Ihnen dienstags und donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr zur Verfügung)

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung vorrangig das Internet oder die Sperrmüllkarte, da das Sperrmülltelefon überlastet sein kann.

So geht es weiter

  • Alle Anmeldungen werden bis zu einem bestimmten Stichtag gesammelt und geprüft. Dieser Stichtag ist im Abfallkalender gekennzeichnet.
  • Es folgt die Planung der Sammeltour durch die Firma Remondis.
  • Anschließend werden die Termine schriftlich an alle angemeldeten Kunden weitergegeben.

Die Sperrmüllmenge ist auf das "haushaltsübliche" Maß beschränkt. Große Sperrmmüllmengen (z.B. bei Wohnungsauflösungen oder Umbaumaßnahmen) müssen auf eigene Kosten entsorgt werden.

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